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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Strafen drohen An diesen Urlaubsorten ist Fotografieren verboten
Längst nicht alle Sehenswürdigkeiten im Urlaub dürfen mit der Kamera festgehalten werden. Die Gründe für das Fotografier-Verbot unterscheiden sich.
Wer aus dem Urlaub zurückkommt, bringt meist unzählige Fotos mit: von der Landschaft, den Einheimischen, bekannten Gebäuden. Allerdings darf längst nicht alles im Urlaubsland mit der Kamera festgehalten werden – es gibt Orte, an denen das Fotografieren verboten ist.
An bestimmten Sehenswürdigkeiten dürfen keine Fotos geschossen werden. Wir nennen sechs davon.
Taj Mahal in Agra (Indien)
Er ist einer der sieben neuen Weltwunder: der Taj Mahal. In vielen Fotoalben von Indien-Urlaubern klebt ein Foto von dem berühmten Gebäude. Das Fotografieren des Taj Mahal von außen und in den umgebenden Gärten ist schließlich gestattet. Im Inneren des Mausoleums aber dürfen keine Fotos gemacht werden. Hier sollten Touristen ihre Kameras besser in der Tasche lassen.
Westminster Abbey in London (Großbritannien)
In Westminster Abbey in London werden die Könige von England gekrönt und beigesetzt. Die Kirche zählt zu den meistbesuchten der Welt. Und das, obwohl in ihrem Inneren keine Fotos gestattet sind.
Die Besucher sollen die einzigartige Schönheit und Geschichte der Kirche genießen, ohne durch das Fotografieren abgelenkt zu werden, heißt es auf der Website der Kirche. "Wir wollen die sakrale und intime Atmosphäre eines Gebäudes beibehalten, das, vor allem anderen, als Kirche dient."
Rotlichtbezirk in Amsterdam (Niederlande)
Viele Touristen wollen in Amsterdam das Rotlichtviertel sehen. In den Gassen gibt es nicht nur Bordelle und Kondomläden, sondern auch Kneipen, Museen und die älteste Kirche von Amsterdam. Die Straßen im Rotlichtviertel dürfen fotografiert werden – nicht aber die Damen in den Fenstern. Laut dem Amsterdamer Besucherportal wird dies auch überwacht.
Sixtinische Kapelle im Vatikan (Italien)
Das Fotografieren der Exponate und Räumlichkeiten der Vatikanischen Museen ist generell erlaubt. Das Innere der Sixtinischen Kapelle mit seinem berühmten Fresko von Michelangelo hingegen darf nicht fotografiert werden. Das Aufsichtspersonal hat dort ein Auge auf die Besucher; es kann von ihnen verlangen, Fotos sofort zu löschen.
Rekonstruktion des Bernsteinzimmers in St. Petersburg (Russland)
Es ist nur eine Nachbildung des Originals, trotzdem gilt: keine Foto- oder Videoaufnahmen vom Bernsteinzimmer im Katharinenpalast in St. Petersburg in Russland Das Zimmer wird überwacht, dennoch finden sich – unerlaubterweise – auf Instagram einige Fotos des beeindruckenden Raums. Die Nachbildung wurde 2003 in dem Palast errichtet. Das Original ist seit dem Zweiten Weltkrieg verschollen.
Eiffelturm in Paris (Frankreich)
Das Wahrzeichen Frankreichs darf nur tagsüber fotografiert werden. Zumindest, wenn das Foto verbreitet werden soll. Laut Société de la Tour Eiffel ist es verboten, den beleuchteten Eiffelturm abzulichten und das Bild kommerziell zu nutzen (außer mit Lizenz natürlich). Das Verbot bezieht sich nicht auf das Bauwerk, sondern auf die unterschiedlichen Beleuchtungen, die urheberrechtlich geschützt sind.
Touristen können aber aufatmen: Wer das Foto nur privat nutzt, darf den Turm auch getrost bei Nacht ablichten. Auf das Veröffentlichen auf Instagram und Co. sollte aber ohne Copyright-Angabe besser verzichtet werden.
- Pressemitteilung von MyPostcard
- Taj Mahal: Do's and Don'ts
- Westminster Abbey FAQ
- Amsterdam Besucherportal
- Eiffelturm Besucherportal
- Staatliches Museum Zaarskoje Selo
- Vatikanische Museen
- Eigene Recherchen