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Wandern im Nationalpark: Regeln und Empfehlungen


Schutzzonen für Tiere respektieren
Wandern im Nationalpark: Regeln und Empfehlungen

Wer gerne wandert und die Natur liebt, der will sie auch schützen. Vor allem in Nationalparks ist das ein Muss – wer sich hier nicht an die Regeln hält, muss mit hohen Strafen rechnen.

14.02.2025 - 06:32 Uhr|Lesedauer: 3 Min.
Von t-online, dom
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Wer in den Nationalparks Deutschlands und Österreichs wandern geht, erlebt einzigartige Naturlandschaften – von den Küsten des Wattenmeeres über die sanften Hügel der Mittelgebirge bis hin zu den Gipfeln der Hochgebirge. Um diese empfindlichen Ökosysteme zu schützen und ein harmonisches Miteinander von Mensch und Natur zu gewährleisten, gelten spezifische Verhaltensregeln, die je nach Landschaftstyp variieren können.

Zusammen mit dem schleswig-holsteinischen, dem niedersächsischen und dem hamburgischen Wattenmeer bildet der Nationalpark Wattenmeer mit fast 8000 Quadratkilometern den größten Nationalpark Deutschlands, und er ist das vogelreichste Gebiet Europas.Vergrößern des Bildes
Wanderer im Nationalpark Wattenmeer: Mit fast 8.000 Quadratkilometern ist er der größte Nationalpark Deutschlands und das vogelreichste Gebiet Europas. (Quelle: Schutzstation Wattenmeer)

Das gilt allgemein und immer

Unabhängig von der Natur des Nationalparks sollten Wanderer stets folgende Grundsätze beachten:

  • Auf den Wegen bleiben: Das Verlassen der markierten Pfade kann die empfindliche Vegetation schädigen und Tiere stören.
  • Müll mitnehmen: Jeglicher Abfall sollte wieder mitgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden, um die Natur sauber zu halten.
  • Hunde anleinen: Hunde müssen stets an der Leine geführt werden, um Wildtiere nicht zu beunruhigen.
  • Kein Feuer entzünden: Offenes Feuer und Rauchen sind in vielen Nationalparks verboten, da sie ein erhebliches Brandrisiko darstellen.
  • Ruhig verhalten: Laute Geräusche können Tiere verschrecken und andere Besucher stören.

Spezielle Hinweise für verschiedene Landschaftstypen

Wattenmeer und Dünenlandschaften

In Küstenregionen wie dem Nationalpark Wattenmeer ist besondere Vorsicht geboten. Hier sind Besucher angehalten, die verschiedenen Schutzzonen unbedingt zu respektieren. So sind hier einige Bereiche für Besucher absolut tabu. Sie sind gesperrt, damit Vögel brüten oder rasten können. Schilder weisen auf solche Zonen hin.

Für Menschen kann das Wattenmeer aufgrund der rasch wechselnden Gezeiten schnell gefährlich werden. Wattwanderungen sollten deshalb idealerweise mit erfahrenen Führern unternommen werden.

Viele Dünenlandschaften sind mit Holzstegen ausgestattet, um Landschaft und Vegetation zu schützen, Besuchern aber dennoch ein tolles Erlebnis bieten zu können. Verlassen Sie diese Stege nicht.

Mittelgebirge und Hochgebirge

In bergigen Regionen gelten zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen:

  • Wetterbedingungen beachten: Das Wetter kann schnell umschlagen. Informieren Sie sich vor der Wanderung über die aktuelle Wetterlage und brechen Sie Touren bei unsicheren Bedingungen rechtzeitig ab.
  • Trittsicherheit und Ausrüstung: Einige Pfade können anspruchsvoll sein. Stellen Sie sicher, dass Sie über geeignetes Schuhwerk und Ausrüstung verfügen.
  • Wildtiere nicht füttern: Begegnen Sie Wildtieren mit Respekt und halten Sie Abstand. Das Füttern ist untersagt, da es das natürliche Verhalten der Tiere beeinträchtigt.

Moore

Moore sind empfindliche und oft schwer zugängliche Lebensräume. Viele Moorgebiete sind mit Holzstegen ausgestattet. Sie sollen nicht nur die Vegetation schützen, sondern auch die Sicherheit der Besucher gewährleisten. Vergessen Sie nicht, dass es schwer ist, sich aus einem Moor zu befreien, wenn man erst einmal feststeckt. Stege sollten deshalb niemals verlassen werden.

Und auch hier gilt es, die Schutzzonen zu beachten. Einige Moorgebiete sind während bestimmter Zeiten, beispielsweise während der Brutzeit seltener Vogelarten, für Besucher gesperrt.

Diese Strafen drohen bei Zuwiderhandlungen

Wer sich nicht an die Regeln der Nationalparks hält und dabei ertappt wird, wie er zum Beispiel Feuer macht, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Wegen der Waldbrandgefahr reichen die Bußgelder hier von 2.500 Euro bis 10.000 Euro. Wer über einem Naturschutzgebiet eine Drohne fliegen lässt, kann mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Lärm machen kostet bis zu 500 Euro, den Hund von der Leine lassen bis zu 1.000.

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