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Wildcampen und Biwakieren: In Deutschland erlaubt?


Unter dem Sternenzelt schlafen
Wildcampen und Biwakieren: Was ist in Deutschland erlaubt?

Unter freiem Himmel zu schlafen, übt auf viele einen großen Reiz aus. Wildcampen ist in Deutschland allerdings verboten. Erfahren Sie hier, wie sie die Regeln einhalten, aber trotzdem draußen übernachten können.

30.01.2025 - 15:14 Uhr|Lesedauer: 2 Min.
Von t-online, dom
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Wer möchte nicht einmal auf einer einsamen Lichtung zum Klang der Vögel aufwachen oder hinter einer Düne vom Rauschen der Wellen geweckt werden? Für viele Menschen ist es ein Traum, mitten in der freien Natur zu übernachten. Aber darf man das überhaupt?

Schlafen unter der Milchstraße: Was in Deutschland nicht erlaubt ist, können Outdoor-Fans in den skandinavischen Ländern wahr werden lassen.Vergrößern des Bildes
Schlafen unter der Milchstraße: Was in Deutschland nicht erlaubt ist, können Outdoor-Fans in den skandinavischen Ländern wahr werden lassen. (Quelle: Andreas Strauß via www.imago-images.de)

Die Antwort ist: Wildcampen nein, Biwakieren ja. Was das genau heißt: Obwohl die Rechtslage in Deutschland alles andere als einheitlich ist, gilt landesweit und schriftlich niederlegt im Bundesnaturschutzgesetz (§59) ein Verbot für das sogenannte Wildcampen. Gemeint ist damit das Übernachten im Zelt oder Wohnmobil an Orten, die nicht als Campingplätze ausgewiesen sind.

Wo riskiere ich eine Strafe?

Auch in Naturschutzgebieten und Nationalparks gilt ein striktes Verbot, ebenso wie an Deutschlands Küsten, die als gesonderte Schutzgebiete gelten. Wer also wild in den Dünen kampiert und entdeckt wird, muss mit Strafen zwischen 10 und 2.500 Euro rechnen. Aber auch am Wegesrand oder mitten im Wald darf man sich weder mit dem Zelt noch dem Wohnmobil einrichten. Ebenfalls verboten ist das Zelten auf Privatgrund ohne Zustimmung des Eigentümers.

Ist Biwakieren erlaubt?

Und was, wenn ich ohne Zelt einfach unter freiem Himmel übernachte? In dem Fall spricht man von Biwakieren. Das Wort ist dem Französischen entlehnt, wo "bivouac" Feldlager oder Nachtlager bedeutet.

Hier machen die Landesgesetze es möglich, im Falle einer Notsituation im Freien zu übernachten. Eine solche Notsituation wäre beispielsweise, wenn Wanderer es vor Einbrechen der Dunkelheit nicht zurück in eine Behausung schaffen und die Nacht unter freiem Himmel verbringen müssen. In einigen Gegenden ist es erlaubt, eine Zeltplane (auch Tarp genannt), aufzuspannen, um sich vor Regen zu schützen. Ein Zelt darf es aber nicht sein.

Die Outdoor-Experten des Globetrotter-Magazins verweisen darauf, dass "Bergwacht, Ranger und Förster damit rechnen, auch wirklich nur in Not geratene Naturliebhaber nachts anzutreffen". Taschenlampen oder gar offenes Feuer hätten deshalb schon Rettungseinsätze ausgelöst.

Gibt es eine Möglichkeit, die Verbote zu umgehen?

Wer in den Genuss des Draußen-Schlafens kommen möchte und dabei auf der sicheren Seite sein will, für den gibt es in Deutschland einige Alternativen. "Gemeint sind hier Übernachtungsmöglichkeiten, die dem Wildzelten oder Biwakieren in der freien Natur noch am nächsten kommen. Also abseits von Campingplätzen, Trekkinghütten und sonstigen Einkehrmöglichkeiten", schreibt das Magazin "Bergfreunde" und gibt diese Tipps:

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Andere Länder, andere Sitten?

Eine Alternative ist es auch, in anderen Ländern seinen Traum vom draußen-Schlafen zu verwirklichen. So können echte Outdoor-Fans zum Beispiel in den skandinavischen Ländern die große Freiheit genießen.

  • Auch in Österreich ist Wildcampen verboten, Biwakieren unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
  • Italien und die Schweiz handhaben es etwas lockerer; jedoch können auch hier empfindliche Strafen drohen.
  • Skandinavische Länder wie Finnland, Schweden und Norwegen erlauben Wildcampen aufgrund des "Allemansrätten" (zu Deutsch: Jedermannsrecht) für nicht-motorisierte Reisende.
  • In Schottland ist Wildcampen auch erlaubt. Informationen dazu findet man im "Scottish Outdoor Access Code".
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