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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Maulkorbpflicht Auch kleine Hunde können bissig und gefährlich sein
Große Hunde sind gefährlich, kleine Hunde einfach nur süß? Das muss keineswegs der Fall sein. Auch kleine Rassen können mit Auflagen belegt werden, wenn sie als gefährlich eingestuft werden.
Ob ein Hund gefährlich ist und einen Maulkorb tragen muss oder nicht, hängt nicht von seiner Größe ab. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier hervor. Hintergrund ist der Eilantrag einer Hundehalterin gegen die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues. (Aktenzeichen: 8 L 4009/19.TR, Beschluss vom 2. Oktober 2019).
Gereizt oder nicht?
Ihre damals nicht angeleinte Hündin, ein Maltesermischling, sei im Juni 2018 zwei spielenden Kinder hintergelaufen und habe eines von ihnen in die Wade gebissen, erklärte eine Gerichtssprecherin. Daraufhin habe die Verbandsgemeinde das Tier als gefährlich eingestuft. Damit gehe unter anderem eine Leinen- und Maulkorbpflicht einher. Die Hundehalterin legte Widerspruch ein. Sie habe argumentiert, dass der Biss provoziert worden sein müsse. Außerdem stelle ihr kleine Hündin keine erhebliche Gefahr da.
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Die Richter sahen das anders. Im konkreten Fall hätten die Kinder die Hündin nicht gereizt, sondern seien aus Angst vor ihr weggelaufen. Daher müsse das Tier als bissig eingestuft werden. Daran ändere auch nichts die Tatsache, dass es klein sei.
- Nachrichtenagentur dpa