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Gänse: Mit dem Vogelzug 6.000 Kilometer unterwegs


Vögel
Gänse: Mit dem Vogelzug 6.000 Kilometer unterwegs

Wildgänse pendeln zwischen ihrem Sommer- und ihrem Winterquartier. Bis zu 6.000 Kilometer legt der Zugvogel auf der beschwerlichen Reise zurück. Warum die Gänse diese Strecke auf sich nehmen und was es sonst über die Flugkünstler zu wissen gibt, erfahren Sie hier.

Aktualisiert am 04.11.2013|Lesedauer: 1 Min.
mb (CF)
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Wildgänse: Zugvögel zwischen Sibirien und Deutschland

Die meisten Wildgänse verbringen den Sommer im hohen Norden und suchen im Winter mildere Klimazonen auf. Dabei legen die Zugvögel zweimal im Jahr gewaltige Strecken zurück. Die Gänse, die ab August den Niederrhein bevölkern, haben eine 6.000 Kilometer lange Reise hinter sich: Von ihren Brutgebieten in Sibirien aus starten die Zugvögel ihre Reise gen Süden, der sie über Osteuropa bis nach Deutschland führt.

Wildgänse zieht es im Winter in mildere KlimazonenVergrößern des Bildes
Wildgänse zieht es im Winter in mildere Klimazonen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Grund für den beschwerlichen Langstreckenflug ist das Nahrungsangebot der feuchten Rheinwiesen und saftigen Weiden. In ihrem Winterquartier können sich die Gänse wieder einen Fettvorrat anfressen, bevor sie sich im Frühjahr wieder auf den Weg nach Sibirien machen.

Zugvogel: Bei Naturfreunden ein gern gesehener Gast

Der Vogelzug der Gänse trifft bei Naturfreunden auf reges Interesse. So veranstaltet beispielsweise der Naturschutzbund NABU geführte Bustouren durch die Naturschutzstation Niederrhein, wo im August zahlreiche Zugvogelarten zu beobachten sind. Allein 200.000 Wildgänse werden alljährlich am Rhein erwartet, wo Naturfreunde ihre Ankunft schon sehnsüchtig erwarten.

In Nordrhein-Westfalen steht der Zugvogel unter besonderem Schutz und darf zu keiner Jahreszeit gejagt werden - zum Leidwesen der Landwirtschaft: Wenn die Wildgänse Wintergetreideäckern befallen, Jungpflanzen herausreißen und den Boden eintreten, können massive Ernteeinbußen entstehen. Die entstandenen Schäden werden aber von der Landwirtschaftskammer ausgeglichen.

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