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Springfrosch: Kleiner Springkünstler


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Springfrosch: Kleiner Springkünstler

Der Springfrosch ist ein in Europa und Deutschland verbreiteter kleiner Springkünstler, der mit seinen langen Hinterbeinen bis zu zwei Meter weit hüpfen kann. Dabei ist der Hüpfer auf den ersten Blick ziemlich unscheinbar.

Aktualisiert am 09.09.2013|Lesedauer: 2 Min.
ts (CF)
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Springfrosch mit langen Hinterbeinen

Äußerlich ist der Springfrosch (Rana dalmatina) unauffällig. Seine helle rot- bis graubraune Oberseite ist nur von wenigen dunkleren Flecken oder undeutlichen Mustern bedeckt. Experten sprechen hierbei von einer Falllaubfärbung. Der Springfrosch zählt gemeinsam mit dem Grasfrosch und dem Moorfrosch zu den mitteleuropäischen Braunfröschen, die neben ihrer braunen Färbung noch einige andere Charakteristika miteinander teilen, wie etwa den dreieckigen Schläfenfleck hinter jedem Auge. Männliche Springfrösche werden bis zu sieben Zentimeter lang, weibliche bis zu neun Zentimeter. Auffallend sind die besonders langen Hinterbeine, mit denen der Frosch bis zu zwei Meter weit springen kann.

In Laubmischwäldern Deutschlands zu Hause

Die Art ist in ganz Mitteleuropa verbreitet, von Frankreich bis nach Griechenland. In Deutschland ist der Springfrosch eher im Süden beheimatet, wo er in gewässerreichen Laubmischwäldern zu Hause ist. Im Norden kommt die Art nur vereinzelt vor, laut dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) zum Beispiel in der Lüneburger Heide, auf Rügen und dem Darß. Seine Laichplätze sind Tümpel, Teiche oder Wassergräben.

Springfrösche deponieren ihre Laichballen mit bis zu 2.000 Eiern in einer Tiefe von 5 bis 40 Zentimetern unter der Wasseroberfläche. Der Springfrosch wird als eine der ersten Froscharten bereits im März laichaktiv, denn die männlichen Exemplare überwintern bereits in ihren Laichgewässern, die Weibchen bleiben in Gewässernähe.

In Deutschland streng geschützt

Der Bestand des Springfroschs ist gefährdet. Ursache ist die Zerstörung der natürlichen Lebensräume durch Trockenlegung und Bebauung sowie durch Verschmutzung und Vergiftung der Gewässer. Ein erheblicher Anteil des Bestands verendet überfahren von Autos auf deutschen Straßen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist die Art in Deutschland streng geschützt und darf weder gefangen, noch verletzt oder getötet werden.

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