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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Grünfrosch-Komplex Grünfrosch: Ein Name, drei Arten
Unter dem Namen Grünfrosch wird ein Komplex aus den drei Arten Kleiner Wasserfrosch, Seefrosch und Teichfrosch zusammengefasst, die nur schwer anhand äußerer Merkmale voneinander zu unterscheiden sind.
Der Grünfrosch-Komplex
Beim Grünfrosch-Komplex handelt es sich vorerst um die beiden Arten Kleiner Wasserfrosch (Pelophylax lessonae) und Seefrosch (Pelophylax ridibundus) – der Teichfrosch (Pelophylax esculentus) gilt als hybrider Bastard, der aus den beiden anderen Arten hervorgegangen ist. Teilweise wird der Teichfrosch nicht als eigene Art anerkannt.
Anders als bei den sogenannten Braunfröschen können sich die drei Grünfroscharten untereinander paaren, was eine genaue Artenbestimmung erschwert. Eine eindeutige Bestimmung ist laut der Seite des Naturschutzbunds Köln nur mithilfe einer Enzymelektrophorese möglich.
Kleiner Wasserfrosch, Seefrosch und Teichfrosch
Alle Grünfrösche weisen auf ihrer Oberseite eine grüne bis olivbraune Färbung mit dunklen Flecken auf – oft auch durchzogen von einer gelben Mittellinie. Die Unterseite ist meist weißlich. Der Kleine Wasserfrosch erreicht eine Länge von bis zu sechseinhalb Zentimetern, der Teichfrosch wird bis zu zwölf Zentimeter groß und der Seefrosch bis zu 16 Zentimeter.
Die Grünfrösche sind typische Vertreter der Gattung der Echten Frösche (Rana). Sie leben stets in Gewässernähe, quaken auch tagsüber, springen bei Gefahr ins Wasser und tauchen bis zu fünf Minuten unter.
Essbare Frösche: In Deutschland unter Naturschutz!
Der von dem Naturforscher Carl von Linné geprägte Name des Teichfroschs "Pelophylax esculentus" bedeutet so viel wie "essbarer Frosch". Auch heute noch werden die Schenkel der Tiere unter anderem in Frankreich, der Schweiz, Belgien und Italien als Delikatesse verzehrt. Die hierfür gezüchteten Tiere werden allerdings vor allem aus dem Balkan und Anatolien geliefert.
In Deutschland gelten die drei Grünfroscharten Kleiner Wasserfrosch, Seefrosch und Teichfrosch als besonders geschützte Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dürfen daher nicht gefangen, verletzt und getötet werden.