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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Vierbeiner erlaubt? Verbotene Rassen: Vorsicht bei Dänemark-Urlaub mit Hund
Wer einen Dänemark-Urlaub mit Hund plant, sollte sich vorher vergewissern, dass er seinen Vierbeiner überhaupt einführen darf. Das Hundegesetz von 2010 listet insgesamt 13 verbotene Rassen auf, im Jahr 2014 wurde das Gesetz in Bezug auf Bissverletzungen entschärft. Erfahren Sie mehr zur aktuelle Gesetzeslage.
13 Verbotene Hunderassen in Dänemark
Generell ist Dänemark ein sehr hundefreundliches Land, welches großen Wert auf Tierschutz legt. Aus diesem Grund müssen Sie als Urlauber ein paar Regeln beachten. Seit 2010 gilt in Dänemark ein Hundegesetz, nach dem Kampfhunde, die nach dem 17. März 2010 geboren wurden, nicht mehr gehalten, gezüchtet und von Urlaubern eingeführt werden dürfen. Namentlich werden 13 verbotene Rassen genannt:
- Pit Bull Terrier
- Tosa Inu
- American Staffordshire Terrier
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino (argentinische Dogge)
- American Bulldog
- Boerboel
- Kangal
- Zentralasiatischer Owtscharka
- Kaukasischer Owtscharka
- Südrussischer Owtscharka
- Tornjak
- Šarplaninac
Beachten Sie, dass das Verbot auch für Mischlinge gilt, in die diese Rassen eingehen. Wenn Zweifel darüber bestehen, ob Ihr Hund einer verbotenen Rasse oder Kreuzung angehört, kann die dänische Polizei einen Nachweis über die Abstammung Ihres Vierbeiners verlangen. Nehmen Sie deshalb auf jeden Fall Dokumente zur Rasse des Hundes mit. Dabei kann es sich um ein Stammbuch oder andere Erklärungen zur Abstammung des Tieres handeln, wie die Dänische Botschaft auf ihrer Seite erklärt.
Allerdings wird auch darauf hingewiesen, dass die Polizei einen triftigen Grund zur Einforderung der Dokumente, wie beispielsweise die optische Ähnlichkeit zu einer verbotenen Rasse, anführen muss. Zudem wird im Normalfall eine Frist gesetzt, bis zu der die Dokumente vorgezeigt werden müssen.
Ausnahmen: Datum der Anschaffung entscheidend
Wurde der Hund vor dem 17. März 2010 angeschafft, darf er von Urlaubern nach Dänemark mitgebracht werden. Bringen Sie aber in jedem Fall Dokumente mit, die den Zeitpunkt der Anschaffung bestätigen. Im öffentlichen Raum muss der Hund an einer Leiner mit einer Länge von maximal zwei Metern und einem Maulkorb geführt werden. Dazu zählen auch Campingplätze und andere nicht-eingezäunte Areale. Auf privaten, geschlossenen Grundstücken darf sich der Hund frei bewegen.
Wichtig: Diese Ausnahme gilt nicht für die Rassen Pitbull Terrier und Tosa Inu. Diese dürfen in keinem Fall nach Dänemark eingeführt werden.
Durchreisende Hunde sind vom Verbot ausgenommen, wenn sie das Transportmittel nicht verlassen. Kurze Aufenthalte zum Austreten sind dabei erlaubt.
Dänisches Hundegesetz: Änderungen ab 2014
Nach dem dänischen Hundegesetz dürfen Hunde eingeschläfert werden, wenn sie einen Menschen oder andere Hund angreifen und ihnen Bissverletzungen zufügen. Ab dem 1. Juli 2014 gilt diesbezüglich eine präzisere Definition der Bissverletzung. Diese beschreibt, welche physischen Schäden auftreten müssen, bevor es sich überhaupt um eine Bisswunde handelt.
Vor der Gesetzesänderung lag es im Ermessen der Polizei zu beurteilen, ob es sich um eine Bissverletzung handelt und ob der Hund eingeschläfert werden muss. Nun hat der Hundebesitzer die Möglichkeit das Gutachten eines Hundesachverständigen zu verlangen, bevor die Polizei ihre Entscheidung trifft. In diesem Gutachten werden auch die Umstände, unter denen es zum Biss gekommen ist, betrachtet. Beispielsweise wird berücksichtigt, ob der Biss während eines Spiels vorgefallen ist oder sich der Hund bedroht fühlte.