Kein ausreichender Schutz Bundesanstalt warnt vor FFP2-Masken
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zeigt sich alarmiert: Mehrere Chargen von FFP2-Masken des Herstellers Toptec sind mangelhaft.
In einer Untersagungsverfügung zu mehreren Chargen FFP2- Atemschutzmasken des Herstellers Toptec reagiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf die Qualitätsmängel der Masken "siegmund Air QUEEN Breeze Mask". Anlass ist die unzureichende Schutzwirkung der Produkte.
Der Meldung zufolge liegt der Filterdurchlass bei den betroffenen Chargen ungefähr bei jeder zweiten Maske deutlich über dem maximal zulässigen Wert. Bei FFP2-Masken beträgt dieser sechs Prozent.
Rückruf: Diese Masken sind betroffen
- Artikel: Atemschutzmaske siegmund Air QUEEN Breeze Mask
- CE-Kennzeichnung: 2163
- Losnummer EAN-Code: LOT: T211005-FFP2 WL, T211105-FFP2 WL, T211206-FFP2 WL, T211229-FFP2 WL, T220207-FFP2 WL und T220310-FFP2 WL
- Hersteller: TOPTEC Co., Ltd.
Die Lotnummer finden Sie auf der Rückseite der Verpackung ganz unten (siehe Bild).
Die seit Kurzem vertriebenen FFP2-Atemschutzmasken "siegmund Air QUEEN Breeze Mask" tragen die CE Kennzeichnung 1008 und sind von der Warnung nicht betroffen.
Weitere Informationen oder Handlungsempfehlungen für Verbraucher nennt das BAuA nicht. Da die Filterwirkung jedoch nicht den Anforderungen für FFP2-Masken entspreche, sollten Sie die betroffenen Produkte lieber fachgerecht entsorgen.