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Restaurants: Rechnung kommt nicht – wann Sie gehen dürfen


Im Restaurant
Die Rechnung kommt nicht – Dürfen Sie gehen?

Wenn der Kellner nicht kommt, müssen Sie nicht ewig sitzen bleiben. Ein Anwalt erklärt, wann Sie das Lokal verlassen dürfen – und was Sie beachten müssen.

Aktualisiert am 28.10.2022|Lesedauer: 2 Min.
Von dpa
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Manchmal wartet und wartet man nach dem Essen im Restaurant auf den Kellner und wird einfach sein Geld nicht los. Darf man dann gehen, wenn die Rechnung nach einer halben Stunde immer noch nicht da ist?

Eine Frau ruft nach dem Kellner: Experten raten, an der Theke zu bezahlen, wenn der Kellner nicht zu Ihnen kommt.Vergrößern des Bildes
Eine Frau ruft nach dem Kellner: Experten raten, an der Theke zu bezahlen, wenn der Kellner nicht zu Ihnen kommt. (Quelle: Dean Mitchell/getty-images-bilder)

Gäste müssen nicht ewig warten

Eigentlich nicht, denn wenn ein Gast im Restaurant etwas bestellt, entsteht rechtlich ein Bewirtungsvertrag. Die Leistung des Wirtes muss bezahlt werden. Doch wie so oft gibt es ein Aber, wie Rechtsanwalt Christian Bereska aus Celle erklärt.

Wenn die Rechnung nicht kommt, gerate der Gastwirt in den sogenannten Annahmeverzug. Der Gast müsse nicht ewig sitzen bleiben. Er könne zum Beispiel auf den Kellner zugehen und erklären, dass er in fünf Minuten gehen wird, sofern die Rechnung nicht kommt – am besten vor Zeugen. Und dann darf er gehen. Die Rechnung müsse der Gast aber trotzdem bezahlen.

Wann Sie das Lokal verlassen können, ohne zu bezahlen

Reagiert der Kellner trotz mehrmaligen lauten Bittens nicht, zahlen Gäste am besten an der Theke, raten die Verbraucherzentralen. Wer das Lokal verlässt, ohne zu zahlen, sollte auf jeden Fall Namen und Anschrift hinterlassen, damit der Wirt die Rechnung zuschicken kann. Wer einfach geht, dem könne das als strafbare Zechprellerei angekreidet werden.

Auch wenn das bestellte Essen einfach nicht kommt, sollten Gäste dem Kellner oder Wirt eine Frist setzen, rät Anwalt Bereska. Werde dann immer noch nicht serviert, dürfe der Gast gehen. Er trete dann rechtlich gesehen vom Vertrag zurück und müsse nicht für die Bestellung zahlen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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