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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Knigge-Regeln Trinkgeld im Restaurant: Wie viel ist angemessen?
Trinkgeld gehört hierzulande zum guten Ton. Wie viel jedoch in den einzelnen Branchen erwartet wird, ist unterschiedlich. Wir sagen Ihnen, wie viel Trinkgeld im Restaurant angebracht ist.
Deutschland lebt von auch von Dienstleistungen. Ob Sie nun Ihren regelmäßigen Friseurtermin wahrnehmen, sich Essen oder Einkäufe nachhause liefern lassen oder lecker im Restaurant essen gehen: Bei all diesen Leistungen ist es hierzulande gängige Praxis, dass zusätzlich ein Trinkgeld gegeben wird. Es besteht keine Pflicht, gehört aber zum guten Ton. Erfahren Sie jetzt, wie viel Trinkgeld im Restaurant angemessen ist.
Zehn Prozent als Faustregel
In Restaurants sind etwa zehn Prozent der Gesamtrechnung als Trinkgeld üblich. Haben Sie jedoch für mehrere hundert Euro gespeist, sind auch fünf Prozent vollkommen ausreichend. Damit die Rechnung nicht zu kompliziert wird, können Sie zusätzlich aufrunden.
Ein Beispiel: Sie essen in Ihrem Lieblingsrestaurant. Auf der Quittung werden 62 Euro als Gesamtrechnungsbetrag ausgewiesen. Demnach beträgt die Trinkgeldsumme nach der Zehn-Prozent-Regel 6,20 Euro. Waren Sie mit dem Service zufrieden? Dann runden Sie insgesamt auf 69 oder direkt auf 70 Euro auf.
Selbstverständlich können Sie Extraleistungen zusätzlich honorieren. Einige Beispiele:
- Sie haben ein spezielles Menü verlangt, das nicht auf der Speisekarte aufgelistet wird.
- Ihre Servicekraft war sehr freundlich und zuvorkommend.
- Ihnen wurde ein besonderer Tisch zugewiesen.
Mehr Sterne - weniger Tip
Falls Sie in einem Sterne-Restaurant einkehren, ist die Zehn-Prozent-Regel hinfällig. Geben Sie dort zwischen fünf und sieben Prozent als Bonus. Ansonsten könnten Sie schnell als neureich abgestempelt werden oder Sie erwecken womöglich den Eindruck, dass Sie keine Ahnung von den Gepflogenheiten haben.
Das Business Dinner
Sind Sie freiberuflich oder unternehmerisch tätig und richten ein Geschäftsessen aus? Machen Sie den Gesamtbetrag als Betriebsausgabe geltend, inklusive Trinkgeld. Wichtig ist, dass Sie sich einen Bewirtungsbeleg geben lassen, auf dem die zusätzliche Zahlung ausgewiesen und quittiert wurde. Vermerken Sie zudem auf dem Beleg den Anlass und geben Sie alle Teilnehmer mit Vor- und Zunamen an.
- haufe.de: Trinkgeld als Betriebsausgabe geltend machen und buchen
- Eigene Recherche