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Döner, Döner Kebab, Hackfleischspieß: Das muss drin stecken


Das sagen die Leitsätze
Wann die Bezeichnung "Döner" verboten ist


21.07.2024Lesedauer: 2 Min.
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Döner: In Deutschland gelten strenge Regeln, was unter den Begriff "Döner" fällt. (Quelle: Sven Hoppe/dpa/dpa-bilder)

Wenn es um den Döner geht, sorgt nicht nur der Geschmack für Diskussionen. Auch die Zutaten. Aber wann ist ein Döner wirklich ein Döner?

"Döner", "Döner Kebab" oder doch "Fleischdrehspieß mit Lammfleisch" – es gibt viele Bezeichnungen für das vermeintlich selbe Gericht. Wie ist die offizielle Regelung? Und welche Ansprüche dürfen Sie an einen "Döner" stellen?

Was ist ein "Döner Kebab"?

Was ein "Döner Kebab" oder ein "Döner" ist, legen in Deutschland die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse des deutschen Lebensmittelbuchs fest. Dabei lautet die Definition, dass es sich dabei um "dünne Fleischscheiben vom Schaf und/oder Rind handelt, die im Wechsel mit einer Hackfleischmasse auf einen Drehspieß aufgesteckt sind". Der Hackfleischanteil im Spieß darf bei maximal 60 Prozent liegen und ausschließlich aus "entsehntem Rindfleisch und/oder Schaffleisch" bestehen.

Eine Ausnahme gibt es bei Hähnchen-/Puten-Döner Kebab: Hier darf kein Hackfleisch verwendet werden – dafür aber Haut, heißt es auch seitens des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Zusätzliche Zutaten des Döners dürfen Salz und Gewürze, aber auch Zwiebeln, Öl, Eier und Milch sein, so die Definition.

Info

Sowohl die Bezeichnung "Döner Kebab" als auch "Döner Kebap" sind geläufig und erlaubt.

Gibt es einen Unterschied zwischen "Döner" und "Döner Kebab"?

Die Begriffe "Döner" und "Döner Kebab" werden häufig synonym verwendet. Im Grunde bezeichnen beide dasselbe Gericht. "Döner" ist lediglich die verkürzte Form von "Döner Kebab". Beide Begriffe beziehen sich auf das gegrillte Fleisch vom Drehspieß, das traditionell mit Beilagen wie Salat und Soßen serviert wird.

Was sagt die Bezeichnung Drehspieß aus?

Besteht ein Drehspieß zu über 60 Prozent aus Hackfleisch und/oder noch weiteren, in der offiziellen Definition nicht aufgeführten Zutaten, darf er nicht als "Döner" bezeichnet werden. Es handelt sich dabei dann um einen "Hackfleischdrehspieß mit …". Besteht der Spieß überwiegend aus zerkleinertem Fleisch, ist es wiederum kein "Hackfleischdrehspieß mit …", sondern ein "Drehspieß aus fein zerkleinertem ...-Fleisch mit ...."

Verwendete Quellen
  • laves.niedersachsen.de "Döner Kebab oder Hackfleischspieß oder."
  • lebensmittelklarheit.de "Ist der Name "Döner" jetzt verboten?"
  • bmel.de "Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse (Verkehrsauffassung für Döner Kebab, Döner Kebap, Hähnchen-/Puten-Döner Kebab, Hähnchen-/Puten-Döner Kebap, Nummer 2.511.7 der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches)"
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