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Urnengrab auflösen: Was passiert mit der Urne?


In Frieden ruhen
Was passiert mit der Urne, wenn das Grab aufgelöst wird?

Wenn die Ruhezeit für eine Urne abgelaufen ist, wird das Grab in der Regel aufgelöst. Doch was passiert dann mit der Urne? Ein Überblick.

13.02.2025 - 03:00 Uhr|Lesedauer: 2 Min.
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Die Ruhefrist einer Urne beträgt meist zehn bis zwanzig Jahre. Abhängig vom verwendeten Material sind viele Urnen nach Ablauf der Frist allerdings noch intakt. Doch was geschieht mit ihnen und können die Angehörigen des Verstorbenen darauf Einfluss nehmen? Das klären wir in diesem Artikel.

Urnengräber auf einem evangelischen Friedhof: Unbekannte klauen Urne samt Asche aus Grab.Vergrößern des Bildes
Wenn das Urnengrab aufgelöst wird, können Angehörige die Urne beispielsweise in ein Kolumbarium bringen lassen oder in einem anderen Grab beisetzen. (Quelle: Symbolbild/Bernd Thissen/picture alliance)

Was geschieht nach der Ruhezeit mit der Urne?

Haben die Angehörigen keine besonderen Wünsche, hängt das Vorgehen von der jeweiligen Friedhofsverwaltung ab. Auf manchen Friedhöfen werden die Urnen einfach in ihren Gräbern gelassen. Andernorts ist es üblich, die Urnen auszugraben. Sie werden dann entweder in einem alten Kellergewölbe oder anderen geeigneten Räumen dauerhaft aufbewahrt oder gemeinsam mit mehreren hundert weiteren Urnen in einem anonymen Grab beigesetzt.

Alternativ ist auf Wunsch der Angehörigen eine Umbettung möglich. Dann wird die Urne ausgegraben und anschließend in einem Friedwald bestattet oder die Asche wird auf See in den Wind gestreut. Bei einer Diamantbestattung kann man auch nach Ablauf der Ruhefrist aus der Urnenasche noch einen Diamanten herstellen.

Eine weitere Möglichkeit ist, das Urnengrab zu behalten. Nach Absprache mit der Friedhofsverwaltung können Sie das Grab über die Ruhefrist hinaus weiterpflegen. Sie können die Urne auch in einem anderen Grab beisetzen oder in ein Kolumbarium bringen lassen. Dort werden Urnen in speziellen Nischen aufbewahrt.

Die Asche einfach mit nach Hause zu nehmen oder im Garten zu vergraben, ist nicht erlaubt. Menschliche Asche darf nur dort bestattet werden, wo dies offiziell erlaubt ist.

Die richtige Entscheidung treffen

Was mit der Urne geschehen soll, ist eine sehr persönliche Entscheidung der Hinterbliebenen. Ist Ihnen das Andenken an den Verstorbenen weiterhin wichtig, ist ein Kolumbarium eine gute Wahl. Lassen Sie sich auch von der zuständigen Friedhofsverwaltung und Ihrem Bestattungsinstitut zu den Möglichkeiten und rechtlichen Voraussetzungen beraten, um eine gute Wahl zu treffen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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