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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Urnentransport Überführung einer Urne in eine andere Stadt: Wie geht das?
Überführungen von Urnen können national und international stattfinden. Allerdings müssen Sie dabei einige Details beachten. Was wichtig ist.
Werden Verstorbene von einem Ort zum anderen transportiert, nennt sich das Überführung. Überführungen finden in Deutschland regelmäßig statt, unterliegen aber zahlreichen rechtlichen Regelungen. Besondere Genehmigungen sind nicht notwendig, allerdings müssen die Angehörigen dafür einiges mit dem Bestatter klären. Die Landesverordnungen regeln die Details. Wir erklären, worauf Sie bei einer Überführung achten müssen.
Wie läuft die Überführung einer Urne ab?
Eine erste Überführung findet bereits kurz nach dem Todesfall statt, wenn der Verstorbene vom Sterbeort zum Bestatter transportiert wird. Im Rahmen einer Feuerbestattung erfolgt ein weiterer Transport zum Krematorium. Anschließend ist es möglich, die Urne zum Bestatter oder zu einem Beisetzungsort (etwa Friedwald, Friedhof, Seerederei) zu bringen.
Mögliche Gründe für eine solche Überführung sind insbesondere die Wünsche des Verstorbenen oder der Angehörigen. Um den Transport der Urne kümmert sich der Bestatter. Urnen werden insbesondere auf langen Strecken mit der Post verschickt.
Wichtige Regelungen rund um die Überführung
Vor der Überführung ist der Todesfall ordnungsgemäß beim Standesamt zu melden. Außerdem muss eine Bestattungsgenehmigung vom Bestatter beim Transport des Verstorbenen mitgeführt werden. Darum kümmert sich der Bestatter für die Angehörigen.
Überführungen sollten zeitnah in die Wege geleitet werden. Sie können auf dem Land-, See- und Luftweg stattfinden. Werden Urnen postalisch transportiert, ist eine Kennzeichnung notwendig. Die Kosten für Urnen betragen in der Regel zwischen 35 und 95 Euro. Die Kosten für Sargüberführungen hingegen beginnen bei 100 Euro.
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Internationale Überführungen
Urnen dürfen ebenfalls international überführt werden. Dies ist meist mit höheren Kosten verbunden. Auch internationale Transporte finden postalisch statt. Anders als bei Sargtransporten entfällt bei einem Urnentransport der Leichenpass.
Relevant werden internationale Überführungen vor allem bei Reisenden und Menschen mit Migrationshintergrund. Selbst innerhalb der EU verlangen jedoch nicht alle Länder die gleichen Dokumente. Informieren Sie sich daher ausgiebig, bevor Sie die Überführung einleiten.
Überführungen als Privatperson?
Privatpersonen dürfen Überführungen grundsätzlich nicht selbstständig durchführen. Nur den beauftragten Bestattern und Überführungsunternehmen ist es erlaubt, den Transport durchzuführen. Im Rahmen von internationalen Urnenüberführungen haben Angehörige jedoch die Möglichkeit, den Transport selbst vorzunehmen. In diesem Fall benötigen Sie einen Urnenpass. Den Transport dürfen Sie im Auto oder im Flugzeug (im Handgepäck) durchführen.
Überführungen von Urnen – insbesondere internationale – nehmen immer mehr zu. Viele Menschen wünschen sich, nach dem Todesfall wieder in ihrer Heimatstadt (oder in ihrem Heimatland) bestattet zu werden. Überführungen benötigen in der Regel nur wenige Tage. Zu Verzögerungen kommt es, wenn nicht alle Dokumente oder Kennzeichnungen vorhanden sind.
- Bundesverband Deutscher Bestatter: "Überführung eines Leichnams"