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Urnengrab auflösen: Was passiert mit der Urne?


Bestattung
Urnengrab auflösen: Was passiert mit der Urne?

Die Ruhezeit eines Urnengrabs liegt zwischen 10 und 20 Jahren. Angehörige fragen sich, was dann passiert. Wir verraten es Ihnen.

Aktualisiert am 11.11.2024|Lesedauer: 2 Min.
Steffi Bloch
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Wenn die Ruhezeit des Urnengrabs endet, stehen Sie vor der Entscheidung, wie es nun weitergeht. Während sich die sterblichen Überreste bei einer Erdbestattung auflösen, bleibt die Urne intakt. Was passiert mit ihr, wenn das Grab aufgelöst wird? Welche Optionen haben Sie und was ist gesetzlich erlaubt?

Wohin mit der Urne: Bisher können Hinterbliebene nach einer Einäscherung nur zwischen dem Friedhof und hoher See entscheiden.Vergrößern des Bildes
Wohin mit der Urne: Anders als ein Sarg ist eine Urne auch nach der Ruhezeit noch intakt. (Quelle: Anze Furlan/getty-images-bilder)

Warum wird ein Urnengrab aufgelöst?

Urnengräber werden – wie viele andere Grabarten – nur für eine festgelegte Ruhezeit vergeben. Diese Zeit beträgt je nach Friedhof und Region meist zehn bis zwanzig Jahre. Nach Ablauf der Frist kann das Grab entweder verlängert oder aufgelöst werden. Wenn die Entscheidung zur Auflösung fällt, stellt sich die Frage: Was tun mit der Urne?

Was mit der Urne geschieht – ihre Optionen

Falls Sie sich entscheiden, das Urnengrab aufzulösen, gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Überführung auf ein anderes Grab oder in ein Kolumbarium: Viele Angehörige wählen die Möglichkeit, die Urne in einem anderen Grab beizusetzen oder in ein Kolumbarium überführen zu lassen. Ein Kolumbarium ist ein spezieller Ort für die Aufbewahrung von Urnen. Hier bleibt die Urne in einer Nische und kann weiterhin besucht werden – eine Lösung, die besonders für Familien attraktiv ist, die das Andenken erhalten möchten.
  2. Gemeinschaftsgräber und Naturbestattungen: Manche Friedhöfe bieten spezielle Gemeinschaftsgräber an, in die mehrere Urnen eingelegt werden können. Auch eine Naturbestattung, etwa im Wald oder in einem Fluss, ist eine Option – dies kann jedoch je nach Bundesland unterschiedlichen Bestimmungen unterliegen.
  3. Rückführung und Verstreuung der Asche: In Deutschland ist es nur unter bestimmten Umständen erlaubt, die Asche eines Verstorbenen außerhalb von Friedhöfen zu verstreuen, etwa in dafür vorgesehenen Ruheforsten oder auf Wunsch im Ausland. Wenn diese Form des Abschieds für Sie von Interesse ist, informieren Sie sich am besten im Vorfeld über die Voraussetzungen.

Alternativ wird die Urne auf ein dafür vorgesehenes anonymes Urnenfeld umgebettet. Übrigens können Sie unter Beachtung der Ruhefrist ein Grab vorzeitig auflösen.

So treffen Sie die richtige Entscheidung

Die Wahl, wie Sie nach der Auflösung des Grabes mit der Urne verfahren, ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Sprechen Sie daher auch mit Friedhofsverwaltungen und Bestattungsinstituten, die Sie über Optionen und rechtliche Aspekte informieren können. Letztlich geht es darum, eine Entscheidung zu treffen, die dem Andenken gerecht wird und für Sie selbst tröstlich ist.

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