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Corona-Regeln bei Einreise werden bis Ende Mai verlängert


Bis Ende Mai
Corona-Regeln bei Einreisen werden verlängert

Von dpa
Aktualisiert am 27.04.2022Lesedauer: 1 Min.
Einreise nach Deutschland: Die bestehenden Corona-Regeln für Rückkehrer aus dem Ausland werden verlängert.Vergrößern des Bildes
Einreise nach Deutschland: Die bestehenden Corona-Regeln für Rückkehrer aus dem Ausland werden verlängert. (Quelle: ake1150sb/getty-images-bilder)

Seit dem Beginn der Corona-Pandemie gelten für Reisende bestimmte Regeln. Diese wurden in Deutschland jetzt erneut verlängert.

Für Urlaubsrückkehrer gelten vorerst weiterhin Corona-Regeln bei der Einreise nach Deutschland. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, die entsprechende Verordnung bis 31. Mai zu verlängern – sie wäre sonst an diesem Donnerstag ausgelaufen. Damit bleibt es dabei, dass alle ab zwölf Jahren bei Einreise über einen 3G-Nachweis als geimpft, genesen oder getestet verfügen müssen.

Auch wenn die aktuelle Omikron-Virusvariante weniger schwere Krankheitsverläufe zur Folge habe, sei bei einer weltweit weiterhin dynamischen epidemischen Situation die Ausbreitung neuer Varianten mit stärker krankmachenden Eigenschaften nicht unwahrscheinlich, erläuterte das Gesundheitsministerium in der Verordnung.

Das entfällt ab Freitag für Reisen

Ab Freitag entfällt aber die Informations-SMS zu Corona-Bestimmungen in Deutschland, die Mobilfunkbetreiber Einreisenden auf das Handy schicken mussten. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und ausreichend alternativen Informationsquellen sei dies entbehrlich. Das Versenden verursache bei den Netzbetreibern hohe monatliche Kosten bei geringer nachgewiesener Nutzung – alleine rund 400.000 Euro für SMS an Einreisende mit ausländischen Mobilfunkbetreibern.

Die Quarantänepflicht für Rückkehrer aus bestimmten Ländern bleibt bestehen

Die Verordnung sieht darüber hinaus für Rückkehrer aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten weiterhin Quarantänepflichten vor - auch wenn diese de facto derzeit nicht anzuwenden seien. Denn aktuell wird laut der entsprechenden Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) kein Land von der Bundesregierung als ein solches Gebiet eingestuft. Die Regelungen bleiben aber bestehen, da nicht gänzlich ausgeschlossen werden könne, dass sie erforderlich werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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