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Rückruf | Hersteller ruft Rotbäckchen-Saft zurück: Pflanzenschutzmittel-Rückstände


Bio-Produkte betroffen
Hersteller ruft Rotbäckchen-Saft zurück

Von t-online, cch

Aktualisiert am 30.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Rückruf: Hersteller rufen häufig Produkte aufgrund gefährlicher Mängel zurück.Vergrößern des Bildes
Rückruf: Hersteller rufen häufig Produkte aufgrund gefährlicher Mängel zurück. (Quelle: t-online.de/Alnader)

Bestimmte Rabenhorst- und Rotbäckchen-Säfte sollten Kunden derzeit besser nicht trinken. In ihnen wurde ein Abbauprodukt von Ethylenoxid entdeckt. Welche Produkte betroffen sind, erfahren Sie hier.

Haus Rabenhorst O. Lauffs ruft verschiedene Bio-Getränke mit der Zutat "Curryblattextrakt" zurück. In diesen sei ein Abbauprodukt des Pflanzenschutzmittels Ethylenoxid gefunden worden, teilt das Unternehmen in einer Kundeninformation mit.

Rückruf von Rotbäckchen und Rabenhorst

Zurückgerufen werden folgende Getränke mit bestimmten Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD):

  • Rabenhorst Wohlfühlen mit Eisen BIO
    Inhalt: 750 ml
    MHD: 13.07.23
  • Rabenhorst Roter Rabenhorster BIO
    Inhalt: 750 ml
    MHD: 12.07.23
  • Rotbäckchen Klassik/ Das Original BIO
    Inhalt: 125 ml und 750 ml
    MHD: 12.07.23 und 22.10.23
  • Rotbäckchen Lernstark BIO
    Inhalt: 125 ml
    MHD: 03.09.23 und 27.10.23

Abbauprodukt von Ethylenoxid gefunden

In der Zutat "Curryblattextrakt", die in den genannten Produkten verwendet wurde, seien Rückstände von 2-Chlorethanol nachgewiesen worden. Dabei handelt es sich um ein Abbauprodukt des Pflanzenschutzmittels Ethylenoxid. Ethylenoxid kann Krebs erzeugen.

"Beim Verzehr der betroffenen Produkte besteht keine akute Gesundheitsgefahr", heißt es in der Mitteilung. Dennoch bittet das Unternehmen darum, die Produkte mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten vorsorglich nicht zu verwenden.

Sie können gegen Erstattung des Kaufpreises in der jeweiligen Einkaufsstätte zurückgegeben werden – auch ohne Vorlage eines Kassenzettels.

Konventionelle Rotbäckchen-Getränke sind nicht betroffen

Vom Rückruf betroffen sei ausschließlich der Naturkosthandel. Konventionelle Produkte mit gleichem Namen werden demnach nicht zurückgerufen. Diese erkennen Sie am fehlenden sechseckigen Bio-Siegel und der Zutat Eisen(II)gluconat anstelle von "Curryblattextrakt".

Verbraucheranfragen beantwortet der Kundenservice unter der E-Mail-Adresse warenrueckruf@rabenhorst.de.

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