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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Strenge Corona-Regeln Das ist in diesem Jahr an Silvester verboten
Schon 2020/21 hat die Corona-Pandemie für viele ausgefallene Silvesterfeiern gesorgt. Auch in diesem Jahr gibt es für den letzten Tag des Jahres einige Corona-Maßnahmen, die eingehalten werden müssen.
Seit bald zwei Jahren bestimmen Einschränkungen zum Schutz vor dem Coronavirus das Leben der Menschen auf der ganzen Welt. Und obwohl es auch seit rund einem Jahr wirksame Impfungen gegen Covid-19 gibt, sind die Infektionszahlen in Deutschland aktuell wieder so hoch, dass Silvesterfeiern von Einschränkungen betroffen sind. Dieses Mal sind die Regeln zwar nicht so streng wie noch 2020, aber vor allem regional gilt es einiges zu beachten. Ein Überblick.
Achtung: Der Überblick erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wurde zuletzt am 29. Dezember 2021 aktualisiert. Für tagesaktuelle, detaillierte Informationen zu den Regeln bei Ihnen vor Ort wenden Sie sich am besten an die zuständigen Behörden.
Was gilt für große Silvesterfeiern?
Grundsätzlich gilt für Silvester und Neujahr ein Versammlungsverbot. Das bedeutet, große Menschenansammlungen wie beispielsweise vor dem Brandenburger Tor können nicht stattfinden. Zudem gilt auch unabhängig vom Jahreswechsel, dass Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen grundsätzlich ohne Zuschauer stattfinden.
Auch Clubs und Diskotheken sind geschlossen, die großen Silvesterpartys dort sind also mittlerweile ebenfalls nicht mehr möglich. Je nach Pandemielage können die Bundesländer zudem Restaurants oder Kneipen schließen, sodass auch dort keine Silvesterfeier mehr möglich ist.
Was gilt für private Partys zum Jahreswechsel?
Private Feiern unterscheiden sich je nachdem, ob alle Gäste geimpft sind oder nicht. Kommen nur geimpfte Gäste zu Ihrer Silvesterfeier, sind maximal zehn Personen erlaubt, Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
Kommt jedoch mindestens ein Ungeimpfter ebenfalls zur Feier, gilt: Es dürfen nur der eigene Haushalt sowie maximal zwei weitere Personen eines anderen Haushaltes teilnehmen. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen. Ungeimpfte dürfen somit in diesem Jahr nur sehr eingeschränkt Silvester feiern.
Das bedeutet aber auch, dass einer kleinen Silvesterfeier aus rechtlicher Sicht nichts im Wege steht – sofern alle Beteiligten geimpft sind. Sie sollten allerdings für sich selbst schauen, was die vernünftigste Lösung wäre, und die Zahl der Gäste so gering wie möglich halten sowie zusätzliche Tests erbitten, um größtmögliche Sicherheit zu schaffen.
Sind Feuerwerke wieder verboten?
Wie bereits im vergangenen Jahr gilt ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik sowie ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen. Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird zudem dringend abgeraten. Das bedeutet, wer noch Feuerwerk aus vergangenen Jahren hat, darf dieses zwar auch abfeuern, allerdings nur dort, wo sich nicht besonders viele Menschen versammeln. Neue Pyrotechnik darf nicht verkauft werden.
Das Verbot sowie das dringende Abraten sollen verhindern, dass die Notaufnahmen sowie die Krankenhäuser zusätzlich zu Covid-Patienten und Normalpatienten auch noch mit Feuerwerks-Verletzungen überlastet werden.
Wer auf ein bisschen "Feuerwerk" an Silvester nicht verzichten möchte, kann jedoch auf kleinere Produkte zurückgreifen, die ebenfalls Spaß bereiten können, aber nicht so gefährlich sind. Knallerbsen, Tischfeuerwerk, Handfontänen, kleine Bodenwirbel, Wunderkerzen und ähnliche Artikel sind auch in diesem Jahr erlaubt.
- Eigene Recherche
- Informationen der Bundesregierung
- swp.de: "Verkaufsverbot für Feuerwerk, Raketen und Böller zum Jahreswechsel – diese Gründe gibt es", 15. Dezember 2021.