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2G im Supermarkt: Aldi, Rewe, Penny und Edeka legen sich fest


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Einkaufen nur noch für Geimpfte
Kommt die 2G-Regel für Supermärkte und Discounter?


Aktualisiert am 04.11.2021Lesedauer: 4 Min.
Theoretisch könnten Supermärkte 2G einführen.Vergrößern des Bildes
Theoretisch könnten Supermärkte 2G einführen (Symbolbild). (Quelle: Shotshop/imago-images-bilder)

Nach Hessen haben auch andere Bundesländer die 2G-Option für Supermärkte freigegeben. Doch was bedeutet das für Ungeimpfte, können sie bald nicht mehr selbst einkaufen gehen?

Maskenpflicht, Zutritt nur mit Korb oder Einkaufswagen, Abstand halten an der Kasse: Viele Regeln beim Einkaufen sind mittlerweile zum Alltag geworden. Jetzt ermöglichen die ersten Bundesländer dem Einzelhandel zudem, eine 2G-Regelung einzuführen, Ungeimpfte könnten dann nicht mehr einkaufen.

Was bedeutet die 2G-Regel?

Mittlerweile gelten vielerorts 3G, 2G oder sogar 1G. Die unterschiedlichen G bedeuten dabei: geimpft, genesen oder getestet. Bei einer 3G-Regel darf an einer Veranstaltung nur teilnehmen oder eine Einrichtung nur betreten, wer entweder eine Impfung oder Genesung oder einen negativen Corona-Test vorweisen kann. Mittlerweile kosten die Tests zwar Geld, ausgeschlossen wird damit aber niemand von Vornherein, da sich jeder auf das Virus testen lassen kann.

Anders sieht es bei 2G aus: Dann erhalten nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche, die noch keine Chance hatten, sich impfen zu lassen, oder aber für Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.

Noch strenger wird es bei 1G: Dann sind auch Genesene ausgeschlossen, nur noch Geimpfte dürfen teilnehmen. Abgesehen natürlich auch hier von den entsprechenden Ausnahmen.

Was sagen die Supermärkte zur 2G-Option?

Bisher haben alle Supermärkte eine klare Haltung: 2G wird es vorerst nicht geben. So erklärte ein Sprecher der Rewe-Gruppe, zu der neben Rewe auch Penny und die Toom-Baumärkte gehören, die zugehörigen Märkte werden die Möglichkeit des 2G-Optionsmodells nicht nutzen. "Die bisherigen Regelungen haben sich in der Praxis sehr gut bewährt", lautet seine Begründung.

Ähnlich sieht es Konkurrent Edeka, der sichere Einkauf sei das übergeordnete Ziel. "Wir wollen auch weiterhin allen Menschen den Einkauf bei Edeka ermöglichen. Daher ist die 2G-Regelung für uns keine Option", betonte das Unternehmen auf t-online-Anfrage.

"Unsere Märkte stehen auch weiterhin für alle Kunden offen. Wie bisher gilt beim Einkauf ein umfassendes und bewährtes Hygienekonzept. Allerdings sei Edeka auch ein Verbund, der von 3.600 selbstständigen Kaufleuten und sieben regionalen Großhandlungen getragen werde. Diese entscheiden eigenverantwortlich über wichtige Maßnahmen in ihren Märkten.

Real entscheidet sich

Auch Real teilte auf Anfrage mit, dass nicht geplant sei, von der Option in einzelnen Bundesländern Gebrauch zu machen. "Derartige Entscheidungen werden bei uns zentral getroffen und gelten ausnahmslos für alle Standorte", sagte ein Unternehmenssprecher. Zudem würde eine Umsetzung dieser Regel voraussetzen, dass alle Mitarbeiter geimpft oder genesen seien. "Eine geplante 2G-Umsetzung stellt jedoch Stand heute auf Grundlage des geltenden Datenschutzes keinen triftigen Grund dar, Beschäftigte nach ihrem Impfstatus fragen zu dürfen", so der Sprecher.

Kaufland äußerte sich ähnlich: "Als Lebensmitteleinzelhändler, der die Grundversorgung sicherstellt, sind wir von der 2G-Regelung nicht betroffen. Wir werden diese weder in noch außerhalb Hessens umsetzen. In unseren Filialen gelten nach wie vor die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht."

Discounter: Aldi, Lidl, Netto künftig mit 2G?

Auch beim Discounter können künftig offenbar noch alle ohne Einschränkungen einkaufen gehen. So erklärte "Netto", als Lebensmittelhändler "Nahversorger für viele Kunden" zu sein. "Aus diesem Grund werden wir den Zugang zu unseren Geschäften weiterhin allen ermöglichen – selbstverständlich unter Einhaltung der bewährten Pandemie-Regelungen wie dem Tragen einer Maske."

Ähnlich sieht es bei Konkurrent "Netto Marken-Discount" aus: Das Unternehmen kenne seine "bedeutende Rolle für die Nahversorgung der Bevölkerung", sagte eine Sprecherin. "Die 2G-Regelung ist für uns keine Option, da wir allen Menschen den Einkauf in unseren Netto-Filialen ermöglichen wollen. Beim Einkauf in unseren Filialen gilt wie bisher entsprechend der jeweiligen regionalen Verordnungen und gesetzlichen Vorgaben, unser umfassendes und bewährtes Hygienekonzept."

Lidl und Aldi legen sich fest

Auch Lidl teilte auf Anfrage kurz, aber eindeutig mit: "Wir werden keine 2G-Regelung in unseren Filialen einführen." Konkurrent Aldi Nord gab an, Zutrittsbeschränkungen im Sinne einer 2G- oder 3G-Regelung seien derzeit nicht geplant. "Wir sind davon überzeugt, dass die zahlreichen Maßnahmen, die in den vergangenen Monaten in allen Märkten von Aldi Nord umgesetzt wurden, sinnvoll dazu beitragen, unsere Kunden sowie Mitarbeiter bestmöglich zu schützen."

Zudem würde es dem Selbstverständnis des Unternehmens widersprechen, einzelne Kundengruppen vom Einkauf auszuschließen. "Wir beobachten aber selbstverständlich die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie in Deutschland sehr genau, um die Maßnahmen wo nötig weiter anzupassen."

Wie sieht es mit 2G im Bio-Markt aus?

Ähnlich sieht es im Bio-Segment aus. So antwortete Robert Hasenhündl, Leitung Qualitätssicherung bei Denns BioMarkt auf Anfrage von t-online: "Wir verstehen uns als verantwortungsbewusste Naturkostfachhändler mit einem klaren Versorgungsauftrag für den täglichen Bedarf. Um allen Kunden weiterhin eine verlässliche Grundversorgung bieten zu können, sehen wir bei Denns BioMarkt bundesweit bewusst von einer Anwendung eines 2G-Optionsmodells ab, um grundsätzlich keine Kundengruppe vom Einkauf auszuschließen." Um trotzdem Sicherheit bieten zu können, gebe es "seit geraumer Zeit" gezielte Maßnahmen, um das Infektionsrisiko zu reduzieren.

Der Biomarkt-Sprecher schränkte jedoch ein: Sollten aufgrund behördlicher Vorgaben 2G-Regelungen Pflicht werden, kämen diese in den relevanten Gastronomiebereichen zur Anwendung. Dann wäre ein Verzehr vor Ort in den Bistros nur bei entsprechendem Nachweis möglich. "Der reguläre Marktbetrieb bliebe davon jedoch ausgenommen."

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Anfragen an Supermärkte, Biomärkte und Discounter
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