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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Kosten, Regeln, Kontrolle So soll die Testpflicht für alle umgesetzt werden
Wer aus einem Risikogebiet oder mit dem Flieger nach Deutschland zurückreist, muss einen Corona-Test vorweisen. Diese Testpflicht wird ab dem 1. August nun deutlich verschärft werden.
Inhaltsverzeichnis
- Was gilt bisher für Reiserückkehrer?
- Was ist jetzt geplant?
- Was gilt für Geimpfte und Genesene?
- Wo müssen Sie sich testen lassen?
- Was kosten die Tests und wer muss sie zahlen?
- Was passiert, wenn jemand positiv getestet wurde?
- Wie sollen die neuen Regelungen kontrolliert werden?
- Warum werden die Regeln verschärft?
- Wie war das Vorgehen im vergangenen Corona-Sommer?
- Wie sinnvoll ist die neue Regelung?
Ab 1. August müssen in Deutschland alle Reiserückkehrer einen Corona-Test vorlegen, unabhängig davon, ob sie auf dem Land- oder Seeweg oder per Flieger die Grenze passieren. Auch das Reiseland spielt künftig dann keine Rolle mehr. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Was gilt bisher für Reiserückkehrer?
Bisher regelt die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai die Anmelde-, Quarantäne- und Nachweispflicht für Reiserückkehrer. Es gilt beispielsweise eine generelle Nachweispflicht für Einreisende im Luftverkehr: Wer per Flieger nach Deutschland reist, muss vor dem Abflug einen negativen Corona-Test, einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen, unabhängig davon, wo er herkommt.
Wer Urlaub in einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet gemacht hat, muss ebenfalls grundsätzlich einen negativen Corona-Test vorweisen. Bei Hochinzidenzgebieten gilt auch ein Impf- oder Genesenennachweis. Eine Beförderung ohne diesen Nachweis ist ausgeschlossen. Bei einfachen Risikogebieten reicht es, wenn der Nachweis spätestens 48 Stunden nach Einreise erfolgt.
Bisher gilt eine Nachweispflicht allerdings nur in diesen Fällen. Wer auf dem Land- oder Seeweg, beispielsweise mit dem eigenen Auto, aus einem Nicht-Risikogebiet nach Deutschland zurückreist, muss weder einen Test noch einen anderen Nachweis vorlegen.
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Was ist jetzt geplant?
Bereits ab 1. August wird eine generelle Testpflicht bei Einreise nach Deutschland eingeführt. Demnach muss jeder, der nach dem Urlaub im Ausland nach Deutschland zurückkommt, bei Einreise entweder einen negativen Corona-Test oder einen Impf- oder Genesenennachweis vorweisen. Das gilt unabhängig vom Reiseland und der Art zu reisen für alle ab zwölf Jahren.
Zusätzlich soll die Einstufung in Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete vereinfacht werden. Künftig soll es dann nur noch Hochrisiko- und Virusvariantengebiete geben. Die Liste würde damit um viele Länder verkürzt werden.
Was gilt für Geimpfte und Genesene?
Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit. Ausnahmen gelten laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung allerdings, wenn Sie Urlaub in einem Virusvariantengebiet gemacht haben. Dann wird auch von Geimpften und Genesenen ein Corona-Test verlangt. Ausgenommen sind laut "Bild" Grenzpendler und Menschen, die nur durch Hochrisiko- oder Virusvariantengebiete gereist sind und dort keinen Aufenthalt hatten.
Wo müssen Sie sich testen lassen?
Wie es bisher auch für Flugreisende und Rückkehrer aus Risikogebieten galt, muss der Test bei einer zugelassenen Teststelle im Ausland erfolgen. Dazu gehören beispielsweise Apotheken, Hilfsorganisationen oder medizinische Labore, Testzentren und Arztpraxen.
Ist es nicht möglich, den Test durchzuführen, kann der Beförderer, also beispielsweise die Airline, eine Testung durchführen lassen.
Was kosten die Tests und wer muss sie zahlen?
Grundsätzlich müssen die Kosten für die Tests wie bisher auch bei Reiserückkehrern selbst getragen werden. Die Kosten variieren stark. So berichtet "Reisereporter" von Preisen wie 55 Euro in Testzentren in Belgien, 40 Euro für einen Antigen-Schnelltest in Bulgarien, 29 Euro in Frankreich, 20 Euro in Griechenland, Kroatien, Spanien oder Italien. PCR-Tests hingegen sind häufig deutlich teurer und können beispielsweise in Tschechien bis zu 350 Euro kosten.
Was passiert, wenn jemand positiv getestet wurde?
Wer positiv getestet wurde, darf nicht befördert werden. Eine Flug- oder Bahnreise ist dann also nicht möglich. Corona-Positive müssen sich umgehend ans Gesundheitsamt wenden und sich in Quarantäne begeben.
Wie sollen die neuen Regelungen kontrolliert werden?
Es soll laut "Bild" zwar keine festen Grenzkontrollen geben, wohl aber Stichproben an und hinter den Grenzen sowie im Heimatort. "Jeder Einreisende muss auf Anforderung gegenüber der zuständigen Behörde beziehungsweise der Bundespolizei einen entsprechenden Nachweis präsentieren", heißt es in der Kabinettsvorlage.
Zudem sollen die Nachweise von den "Beförderern im Luftverkehr", also beispielsweise beim Check-In im Flughafen kontrolliert werden.
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat jetzt allerdings bereits davor gewarnt, für mögliche Test-Kontrollen in der Bahn das Zugpersonal einzuspannen. "Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter sind keine Maskenpolizei und auch keine Corona-Test-Kontrolleure", teilte EVG-Chef Klaus-Dieter Hommel am Freitag mit. Die Durchsetzung von Gesetzen sei Aufgabe des Staates und "Grenzkontrollen der Reisenden auf Nachweis von Impfung, Genesung oder Negativtest" seien somit Aufgabe der Bundespolizei.
Warum werden die Regeln verschärft?
In dem Kabinettsentwurf, den "Bild" veröffentlicht hat, heißt es: "Die Inzidenz in Deutschland ist derzeit im Vergleich zu anderen Staaten vergleichsweise niedrig. Durch erhöhte Reiseaktivitäten droht sich dieser Trend umzukehren." Es sei festzustellen, dass weiterhin "nahezu alle Staaten der Welt" von der Pandemie betroffen seien. Hinzu kommt die Ausbreitung der Delta-Variante, die zu stark steigenden Infektionszahlen in Europa führen könnte. "Durch Reisebewegungen und den Grenzverkehr können Infektionen eingetragen und neue Infektionsherde geschaffen werden", so der Entwurf.
Wie ein aktueller Bericht des Robert Koch-Instituts (RKI) zeigt, stecken sich immer mehr Menschen bei ihrem Urlaub im Ausland mit dem Coronavirus an. Insgesamt gab es laut RKI in den vergangenen vier Wochen 31.359 Corona-Fälle in Deutschland, bei 42 Prozent der Infizierten konnte nicht gesagt werden, wo die Infektion wahrscheinlich stattgefunden hat.
Immerhin bei zwölf Prozent der Infizierten ist die Ansteckung im Ausland allerdings sehr wahrscheinlich. In der vergangenen Woche lag dieser Wert noch bei zehn Prozent. "Dies zeigt eine zunehmende Rolle reiseassoziierter Fälle am derzeitigen Infektionsgeschehen", betont das RKI. Trotzdem bleibt Deutschland bei rund 50 Prozent der Fälle der wahrscheinlichste Ort der Ansteckung.
Wie war das Vorgehen im vergangenen Corona-Sommer?
Vom 8. August 2020 an waren Reiserückkehrer aus Risikogebieten verpflichtet, bei der Einreise nach Deutschland einen negativen Corona-Test vorzuweisen. Damals gab es allerdings noch nicht so vielfältige Möglichkeiten zur Corona-Testung, die meisten Tests fanden direkt an den Flughäfen statt. Bis zum 15. September waren die Corona-Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten zudem kostenlos und freiwillig.
Zusätzlich waren Reiserückkehrer aus Risikogebieten verpflichtet, sich direkt nach der Einreise 14 Tage lang in Quarantäne zu begeben. Durch einen Test konnte die Quarantäne zunächst verkürzt werden, ab 1. Oktober wurde diese Möglichkeit gestrichen.
Wie sinnvoll ist die neue Regelung?
Der Frankfurter Virologe Martin Stürmer begrüßt die Idee einer Ausweitung der Corona-Testpflicht für zurückkehrende Urlauber. "Wir sehen tatsächlich schon, dass Reiserückkehrer gehäuft dazu beitragen, Infektionen nach Deutschland zu bringen", sagte er am Dienstag im ZDF-"Morgenmagazin".
Das sei sicher auch darin begründet, dass bei Geimpften und Genesenen auf die Tests verzichtet werde, auch wenn sie aus Hochrisikogebieten kämen. Ein solches Vorgehen nannte er "fahrlässig", weil bereits bekannt sei, dass sich auch Geimpfte mit der Delta-Variante anstecken könnten.
- Eigene Recherche
- Bundesgesundheitsministerium: "Was regelt die Coronavirus-Einreiseverordnung?"
- zusammengegencorona.de: "Tests für Reisende"
- bild.de: "DAS müssen Urlauber wissen, wenn sie nach Deutschland zurückkehren", 30. Juli 2021.
- Reisereporter: "Reisen 2021: Wie viel kostet ein Corona-Test im Urlaub?", 29. Juli 2021.
- Kabinettsentwurf Bild
- Nachrichtenagenturen AFP, dpa