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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Überblick zu Corona-Regeln Diese Maskenpflicht gilt in Ihrem Bundesland
Erst gab es die Maskenpflicht für Supermärkte und den ÖPNV. Dann mussten auch im Freien häufig Mund und Nase bedeckt werden. Erste Bundesländer planen jetzt die Abschaffung der Pflicht. Ein Überblick.
Seit mehr als einem Jahr gilt in Deutschland eine Maskenpflicht zum Schutz vor dem Coronavirus. Zunächst waren Alltagsmasken in ÖPNV und Geschäften vorgeschrieben, es kamen immer mehr Orte hinzu und im Januar wurde die Pflicht auf medizinische Masken ausgeweitet.
Seit die Infektionszahlen im Sommer gesunken waren, wurden die Regelungen allerdings vielerorts gelockert. Vor allem in den Schulen gelten jetzt häufig weniger strenge Regeln, als noch vor den Sommerferien. Wo gilt aktuell noch welche Maskenpflicht?
Achtung: Die Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wurden zuletzt am 1. Oktober 2021 aktualisiert. Für tagesaktuelle, detaillierte Informationen wenden Sie sich am besten an die zuständigen Behörden Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt.
Baden-Württemberg
Grundsätzlich gilt in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Dazu zählen beispielsweise der ÖPNV sowie der Einzelhandel, aber auch Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wie Theater, Kino oder Oper, auch im Freien, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Auch bei körpernahen Dienstleistungen und in Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Baden-Württemberg gilt eine Maskenpflicht. Ausnahmen gelten unter anderem für private Feiern und Veranstaltungen. Kinder bis einschließlich fünf Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen und im Freien gilt ebenfalls keine Maskenpflicht, sofern Sicherheitsabstände eingehalten werden können.
Die baden-württembergische Regierung aus Grünen und CDU erwägt zudem ein Ende der Maskenpflicht im Unterricht in Grundschulen. "Es gibt Überlegungen, die Maskenpflicht in Grundschulen am Platz zu überarbeiten", sagte Regierungssprecher Arne Braun. Die nächste Aktualisierung der Corona-Verordnung stehe für Mitte Oktober an. "Es kann sein, dass wir das da schon überarbeiten." Eine solche Lockerung wäre aber Teil eines Gesamtpakets.
Streit um Masken in Klassenzimmern: In der Debatte um eine Maskenpflicht an Schulen hat sich der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach, gegen eine allgemeine Fortführung der Maßnahme ausgesprochen. "Ich halte eine generelle Fortsetzung einer Maskenpflicht in Schulen für unangemessen", sagt Fischbach.
Er sehe etwa keinen Grund, warum Grundschüler im Unterricht grundsätzlich weiterhin Maske tragen sollten, zumal sie erheblich weniger zum Infektionsgeschehen beitrügen als Jugendliche und Erwachsene. Die Entscheidung müsse sich jeweils an den Inzidenzwerten und am Lebensalter der Kinder ausrichten. Fischbach kritisiert, es könne nicht sein, dass den Jüngsten das Maskentragen "weiterhin von der Gesellschaft zugemutet wird, um auf diejenigen Rücksicht zu nehmen, die sich einer Impfung verweigern".
Bayern
In Bayern gilt die Maskenpflicht in vielen Bereichen, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und an Verkaufsstellen auf Märkten. Auch in Arztpraxen und anderen medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Einrichtungen muss eine Maske getragen werden, genauso wie in Gottesdiensten, in der Innengastronomie, in geschlossenen Räumen von Museen, Gedenkstätten oder ähnlichen Kultureinrichtungen.
Die Vorschrift zum Tragen einer FFP2-Maske wurde aber umgewandelt in die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen, also eine sogenannte OP-Maske. Auch FFP2-Masken sind natürlich weiter erlaubt.
Berlin
Auch in Berlin gilt mancherorts eine FFP2-Maskenpflicht. Das ist beispielsweise im Öffentlichen Nahverkehr, aber auch in Fernbussen und Fernzügen, auf Bahnhöfen, an Flughäfen und Fährterminals der Fall. Auch in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Berlin müssen FFP2-Masken getragen werden, einfache OP-Masken sind nicht ausreichend. Gleiches gilt für Taxen und ähnliche Angebote sowie körpernahe Dienstleistungen.
In Supermärkten und Geschäften, in Gaststätten und bei kulturellen Veranstaltungen gilt eine medizinische Maskenpflicht, genauso wie in Schulgebäuden, auf Märkten und in Warteschlangen, auf Demonstrationen und in Indoor-Spielstätten.
In den Berliner Schulen wird ab Montag die Maskenpflicht bis zur einschließlich sechsten Klasse aufgehoben. Das gelte vor allem für Grundschulen, Gemeinschaftsschulen sowie für die ersten beiden Klassen von grundständigen Gymnasien, wie Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) mitteilte. "Ich finde, dass das jetzt wirklich auch an der Zeit ist", sagte Scheeres.
Brandenburg
In Brandenburg gilt eine medizinische Maskenpflicht grundsätzlich in allen öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen, in denen keine Abstände eingehalten werden können. Dazu zählen Geschäfte, öffentliche Verkehrsmittel und Reisebusse, Gaststätten, Friseure, Fußpflege, Massage, Gottesdienste sowie Gemeinschaftsräume in Hotels, Hostels, Pensionen oder auf Campingplätzen. In Gaststätten darf die Maske dann abgenommen werden, wenn Sie sich auf einem festen Platz niedergelassen haben. Ähnliches gilt in Kirchen, Museen Volks- und Musikschulen sowie Fahrschulen. Auch in Theatern, Kinos oder Spielhallen dürfen Gäste ihre Maske am Platz abnehmen. Diese Ausnahmen gelten allerdings nur dann, wenn zwischen den Plätzen mindestens ein Meter Abstand eingehalten werden kann.
Unter freiem Himmel gibt es in Brandenburg keine Maskenpflicht mehr. Das gilt unter anderem für Open-Air-Veranstaltungen, Wochen- und Jahrmärkte, Volksfeste und die Außengastronomie. In den Schulen gilt keine Maskenpflicht mehr in der Primarstufe. Für alle Schüler ab Klasse 7 sowie Lehrer und sonstiges Personal gilt eine Maskenpflicht.
Bremen
In Bremen gilt in allen Geschäften eine Maskenpflicht, dazu gehören zudem die Parkplätze der Geschäfte. Zusätzlich gilt eine Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr sowie an Haltestellen und in Bahnhöfen oder auf dem Flughafen. Auf Wochenmärkten gilt keine Maskenpflicht mehr.
In den Schulen gilt eine Maskenpflicht mit medizinischen Masken für alle Schüler sowie Personal ab 16 Jahren und ab Jahrgangsstufe 10. Für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 gilt das Tragen einer Alltagsmaske als Pflicht. In Grundschulen ist das Masketragen freiwillig.
In öffentlichen geschlossenen Räumen gilt immer dann eine Maskenpflicht, wenn kein Hygienekonzept vorliegt.
Ausnahmen von der medizinischen Maskenpflicht gelten für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 15 Jahren, Kinder unter sechs Jahren müssen gar keine Maske tragen.
Hamburg
In Hamburg sind medizinische Masken im öffentlichen Nahverkehr, bei körpernahen Dienstleistungen, bei Flügen, in Taxen, in Geschäften, in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Kultureinrichtungen, in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und bei Gottesdiensten vorgeschrieben. Auch bei Stadtrundfahrten oder Hafenrundfahrten gilt eine Maskenpflicht.
Auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen gilt dann eine Maskenpflicht, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Dort, wo das 2G-Modell gilt, gilt hingegen gleichzeitig keine Maskenpflicht mehr. Auch für Verkäufer an Marktständen unter freiem Himmel entfällt die Pflicht.
Hessen
Eine medizinische Maske muss in Hessen in allen öffentlichen geschlossenen Gebäuden und Innenbereichen getragen werden. Zusätzlich gilt die Maskenpflicht im Freien, wenn es zu "Gedrängesituationen" kommt und der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. In Gesundheitseinrichtungen gilt ebenfalls eine Maskenpflicht, genauso wie in der Innengastronomie oder in Spielhallen sowie Bar- oder Restaurantbereichen von Hotels.
Auch im ÖPNV gilt in Hessen eine Maskenpflicht sowie in Schul- und Ausbildungsgebäuden. Häufig allerdings nur bis zum Sitzplatz, ähnlich wie in Theater, Kino oder Konzerthallen. In den Schulen in Hessen galt die Maskenpflicht hingegen nur in den ersten beiden Unterrichtswochen nach Ende der Schulferien auch an den Sitzplätzen.
Kinder unter sechs Jahren müssen keine Maske tragen, Ausnahmen gelten zudem für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen von der Pflicht befreit sind.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gilt ein Stufenplan, der auch auf die Maskenpflicht angewendet wird. Davon unabhängig gilt die Maskenpflicht grundsätzlich nicht für Kinder unter sechs Jahren und Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. In Innenbereichen kann die Maske immer dann abgenommen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern bei festen Sitzplätzen eingehalten werden kann. In Kinos, Theatern und Opern kann die Maske erst am Platz abgenommen werden.
In der "grünen Stufe 1" gelten die "üblichen und bereits bekannten Maskenpflichten" wie beispielsweise im Einzelhandel, beim Friseur, im ÖPNV, in der Innengastronomie und -hotellerie sowie bei Fahrgastschiffen oder Stadtführungen. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht auf den Gängen. Nach den Herbstferien gilt in Mecklenburg-Vorpommerns Schulen für zwei Wochen die Maskenpflicht auch im Unterricht. "Diese Regelung, die zuletzt nach den Sommerferien umgesetzt wurde, dient ausdrücklich dem gegenseitigen Schutz nach längerer unterrichtsfreier Zeit", hieß es aus dem Bildungsministerium. Die Regelung sei jedoch bereits bekannt und Teil der aktuellen Schul-Corona-Verordnung.
Niedersachsen
Grundsätzlich muss in Niedersachsen jeder in geschlossenen, öffentlichen Räumen eine Maske tragen. Das gilt insbesondere für den ÖPNV sowie Bahnhöfe, Flughäfen, Haltestellen und ähnliche Einrichtungen in geschlossenen Räumen.
In geschlossenen öffentlichen Räumen mit Besuchs- oder Kundenverkehr wie beispielsweise in der Innengastronomie, im Theater oder Kino gilt eine Maskenpflicht bis zum Sitzplatz. Bei der 2G-Regelung entfällt die Maskenpflicht. Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt ebenfalls eine Maskenpflicht. Kinder unter sechs Jahren müssen keine Maske tragen, Kinder zwischen sechs und 14 können auch eine einfache Alltagsmaske tragen.
Nordrhein-Westfalen
Die Maskenpflicht im Freien fällt in Nordrhein-Westfalen mittlerweile weg. Empfohlen wird das Maskentragen jedoch in Warteschlagen und unmittelbar an Verkaufsständen sowie in Kassenbereichen oder bei Veranstaltungen mit mehr als 2.500 Besuchern.
Grundsätzlich passt sich die Maskenpflicht in NRW den Inzidenzen im jeweiligen Landkreis oder der Stadt an. Bei sehr niedrigen Inzidenzen unter 10 muss nur noch in Innenbereichen eine Maske getragen werden.
Generell von der Maskenpflicht befreit sind Kinder bis zur Einschulung, Sicherheitskräfte im Einsatz, Feuerwehrleute und Rettungsdienste sowie Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz gilt eine generelle Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Kinder unter sechs Jahren und für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.
Es gilt die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken, aber keine strenge FFP2-Pflicht wie in Bayern oder Berlin.
Saarland
Im Saarland entfällt künftig die Maskenpflicht in Schulgebäuden, sowohl in den Unterrichtsräumen als auch auf den Fluren. Auch in den öffentlichen Bereichen wird die Maskenpflicht gelockert. Sofern alle Beteiligten über einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis verfügen, entfällt die Maskenpflicht bei Kundenkontakt in geschlossenen Räumen.
Weiterhin gültig bleibt die Maskenpflicht hingegen im ÖPNV, in Bahnhöfen, Flughäfen und an Haltestellen.
Nach einer neuen Corona-Verordnung fallen praktisch alle Einschränkungen für Geimpfte, Genesene und Getestete weg. Sie müssen auch in geschlossenen Räumen keine Maske mehr tragen, wenn die 3G-Regel angewandt wird.
Sachsen
Bei einer Inzidenz über zehn gilt in Sachsen unter anderem in geschlossenen öffentlichen Räumen von Einrichtungen, Läden oder Behörden eine Maskenpflicht. Zusätzlich gilt sie bei Großveranstaltungen, wenn Sie nicht auf einem festen Platz sitzen, in Geschäften, bei körpernahen Dienstleistungen, in der Innengastronomie, in Hotels und Beherbergungsbetrieben, aber auch in vielen touristischen Freizeiteinrichtungen, Diskotheken, Clubs oder auch Jugend- und Integrationseinrichtungen.
Sinkt die Inzidenz unter zehn, können Ladenbesitzer selbst entscheiden, ob in ihrem Geschäft noch eine Maskenpflicht gilt.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie in Taxen oder der Schülerbeförderung. Auch in Geschäften und Dienstleistungsbetrieben müssen Masken getragen werden. In Schulgebäuden gilt eine Maskenpflicht außer in den Unterrichtsräumen oder in Einzelbüros.
Medizinische Masken sind vorgeschrieben, FFP2-Masken allerdings keine Pflicht. Sachsens Kultusminister Christian Piwarz (CDU) erwägt zudem, für die Zeit nach den Herbstferien die Maskenpflicht im Schulunterricht abzuschaffen. Während bei einer Inzidenz ab 35 im Schulgebäude eine Maske getragen werden müsste, sollte sie am Platz und im Unterricht nicht mehr nötig sein, teilte das Ministerium am Freitag mit. Zuvor hatten mehrere Medien übereinstimmend von den Plänen berichtet. Eine Entscheidung des Kabinetts steht aber noch aus.
Schleswig-Holstein
Im öffentlichen Nahverkehr, in Geschäften und überdachten Flächen von Einkaufszentren gilt eine Maskenpflicht in Schleswig-Holstein. Auch in Pflegeeinrichtungen und anderen medizinischen Einrichtungen gilt die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske. Versammlungen und Gottesdienste, Archive und Bibliotheken, Kitas und Gaststätten sowie Beherbergungsbetriebe sind ebenfalls mit einer Maskenpflicht belegt. Das gleiche gilt für körpernahe Dienstleistungen.
Ausnahmen gelten für Kinder unter sechs Jahren und Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung durchs Masketragen.
Thüringen
In öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Einkaufen, in Arztpraxen oder anderen medizinischen Einrichtungen sowie bei Gottesdiensten müssen in Thüringen alle ab 15 Jahren eine medizinische Maske tragen. Das gleiche gilt für Gaststätten, Bars, Kneipen und Cafés sowie Versammlungen. Kinder unter sechs Jahren sowie Menschen mit gesundheitlichen Gründen sind von der Maskenpflicht befreit.
In allen anderen geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, muss mindestens eine Alltagsmaske getragen werden.
- Eigene Recherche
- Nachrichtenagenturen AFP, dpa
- Internetseiten der Landesregierungen