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EuGH-Urteil: EU will Vogeljagd mit Leimruten verbieten


Gefährlich für Tiere
EU will bestimmte Vogeljagd verbieten

Von dpa
17.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Vogel: Eine bestimmte Jagdmethode ist EU-weit verboten.Vergrößern des Bildes
Vogel: Eine bestimmte Jagdmethode ist EU-weit verboten. (Quelle: TonyBaggett/getty-images-bilder)

Nur noch in einigen französischen Regionen ist eine bedenklich Methode gestattet, um Vögel zu jagen. Das hatten zuletzt Naturschützer angefochten. Wird die Tradition bestehen bleiben?

Die Jagd auf Vögel mit sogenannten Leimruten verstößt grundsätzlich gegen EU-Recht. Das geht aus einem verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor. Die EU-Richter stellten klar, dass traditionelle Fangmethoden zwar in Ausnahmefällen erlaubt werden könnten. Die Tradition reiche als Begründung für die Genehmigung jedoch nicht aus.

Im Fall der Leimrutenjagd gebe es offenbar "zufriedenstellende" Alternativen, etwa Vögel in Gefangenschaft aufzuziehen, anstatt sie zu jagen. Die endgültige Entscheidung über ein eventuelles Verbot muss jetzt der französische Staatsrat treffen. (Rechtssache C-900/19)

Methode nur noch in Südfrankreich zulässig

Bei der Leimrutenjagd bleiben Vögel an einem mit klebrigem Leim eingeschmierten Ast hängen. EU-weit ist diese Methode verboten, lediglich in fünf südfranzösischen Départements wird die früher weit verbreitete Methode noch immer angewandt.

Zwei Vogelschutzorganisationen hatten die Regelung vor dem französischen Staatsrat angefochten. Dieser wollte vom Gerichtshof wissen, ob die Leimrutenjagd den Voraussetzungen der EU-Vogelschutzrichtlinie entspreche.

Vögel werden häufig schwer verletzt

Laut der Richtlinie kann in Ausnahmefällen vom grundsätzlichen Verbot abgewichen werden, wenn die Fangmethoden selektiv sind, strenge Kontrollen durchgeführt und nur geringe Mengen gefangen werden. Die Richter zweifelten in ihrem Urteil an, dass die Leimrutenjagd diese Kriterien erfüllt: Es sei sehr wahrscheinlich, dass die versehentlich gefangenen Vögel irreparable Schäden erleiden würden, selbst wenn ihr Gefieder anschließend von dem klebrigen Leim gereinigt werde.

Damit weicht der EuGH in Teilen von einem Gutachten ab, das die Generalanwältin Juliane Kokott im November erstellt hatte. Kokott hatte erklärt, dass der Leimrutenfang nicht zwingend im Widerspruch zu EU-Recht stehe, wenn dem Erhalt der Jagdmethode ein erhebliches kulturelles Gewicht zukomme.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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