Frist beachten Erste Gutscheine für kostenlose FFP2-Masken verfallen
Menschen mit besonders hohem Corona-Risiko haben im Januar Coupons erhalten, die sie gegen FFP2-Masken eintauschen können. Für die ersten Gutscheine laufen nun die Fristen ab.
Die ersten Gutscheine für Corona-Schutzmasken aus der Apotheke können nur noch bis einschließlich Samstag (27. Februar) eingelöst werden. Mit einer Verlängerung dieser Frist sei nicht zu rechnen, teilte der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) mit. Ab März dürften die Apotheken diese Berechtigungsscheine nicht mehr annehmen.
Krankenkasse verschickte die Gutscheine
Die Bundesregierung hatte im vergangenen Jahr die kostenlose Abgabe von FFP2-Masken für Risikogruppen beschlossen. Seit Januar gibt es dafür spezielle Coupons von den Krankenkassen. Der erste Coupon verfällt am 28. Februar, der zweite ist vom 16. Februar bis zum 15. April 2021 gültig. Es muss ein Eigenanteil von jeweils 2 Euro für je sechs Masken bezahlt werden. Den Bund kostet die Aktion insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro.
FFP2-Masken filtern Partikel besonders wirksam aus der ein- oder ausgeatmeten Atemluft, sie bieten allerdings auch keinen 100-prozentigen Schutz.
- Nachrichtenagentur dpa