Wurstkonzern Herta vor Gericht Wenn Kleinkinder an Lebensmitteln ersticken
Kinder können nicht nur an Kleinteilen ersticken. Im Alter zwischen einem und zwei Jahren besteht diese Gefahr auch bei Lebensmitteln. Jetzt beginnt in Frankreich ein Prozess, bei dem sich Wursthersteller Herta verantworten muss.
Weil ein Zweijähriger an einer Knacki-Wurst erstickte, muss sich der deutsche Herta-Konzern in Frankreich vor Gericht verantworten. Der Prozess gegen den Fleischwarenhersteller aus dem nordrhein-westfälischen Herten begann am Montag in der Stadt Dax im Südwesten Frankreichs. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung.
Der zwei Jahre und elf Monate alte Lilian war im August 2014 auf einem Campingplatz an der Atlantikküste erstickt, wo die Familie ihren Sommerurlaub verbrachte. Die Mutter hatte für mehrere Kinder in Scheiben geschnittene Knacki-Wurst und grüne Bohnen zubereitet.
Junge bekam plötzlich keine Luft mehr
Nach wenigen Bissen griff sich Lilian an den Hals und bekam keine Luft mehr. Weder den verzweifelten Eltern noch einer befreundeten Krankenschwester gelang es, das Wurststück wieder ins Freie zu befördern, der Junge erlitt einen Herzstillstand. Auch Sanitätern gelang es nicht, ihn wiederzubeleben.
"Der Durchmesser der Würstchen entspricht genau dem der Speiseröhre der Kleinen", kritisierte der Anwalt der Familie. Nach dem Unglück hatte der Hersteller einen neuen Warnhinweis auf der Rückseite der französischen Verpackungen angebracht.
Dort heißt es: "Für Kinder unter vier Jahren die Wurst der Länge nach schneiden und dann in ganz kleine Stücke, um Erstickungsrisiken zu vermeiden." Die Eltern wollen erreichen, dass der Hinweis auf der Vorderseite angebracht wird.
- Nachrichtenagentur AFP