t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeLebenAktuelles

Deutsche Bahn: Beförderungsverbot für Maskenmuffel in Zügen?


Im Lockdown
Deutsche Bahn will Maskenverweigerer härter bestrafen

Von t-online, sms

Aktualisiert am 28.12.2020Lesedauer: 2 Min.
Zugbegleiterin mit Mund-Nasen-Bedeckung: Jetzt will das Unternehmen die Corona-Maßnahmen noch einmal verschärfen.Vergrößern des Bildes
Zugbegleiterin mit Mund-Nasen-Bedeckung: Jetzt will das Unternehmen die Corona-Maßnahmen noch einmal verschärfen. (Quelle: Ralph Peters/imago-images-bilder)
News folgen

Seit Monaten gilt in den Zügen der Deutschen Bahn eine Maskenpflicht. Doch längst nicht jeder hält sich an die Maßnahmen zum Schutz vor der Corona-Pandemie. Jetzt droht Maskenmuffeln ein Beförderungsverbot.

Wie die "Welt am Sonntag" berichtet, hat die Deutsche Bahn seit September etwa 200.000 Passagiere ohne Maske erwischt. Wer sich weigerte, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, musste bisher am nächsten Halt die Bahn verlassen. Zusätzlich riskieren Maskenverweigerer Bußgelder, die allerdings nicht direkt von Mitarbeitern der Bahn oder Bundespolizei verhängt werden dürfen. Dem Bericht zufolge soll jetzt sogar ein Beförderungsverbot möglich sein.

Was bedeutet ein Beförderungsverbot?

Bisher nutzt die Deutsche Bahn Beförderungsverbote beispielsweise bei Fußballfans, die während der Fahrt randalieren. Für sie gilt dann, dass sie künftig keine Züge der Deutschen Bahn mehr nutzen dürfen. Der "Welt am Sonntag" zufolge erwägt der Konzern diese Möglichkeit künftig auch für Bahnfahrer, die wiederholt ohne Maske fahren.

Das Konzern beruft sich demnach auf die Eisenbahn-Verkehrsordnung. Darin heißt es unter anderem, dass ein solcher Beförderungsausschluss "bei drohender Gefahr präventiv ausgesprochen werden" kann. Der Betroffene wird von der Beförderung ausgeschlossen und erhält auch den Ticketpreis nicht zurück.

Wer einen Beförderungsausschluss erhält, riskiert schließlich sogar eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs, sollte er erneut auffällig werden. Dann droht nicht mehr nur ein Bußgeld, sondern ein Verfahren und sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

"Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung"

"Wer das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den öffentlichen Verkehrsmitteln wiederholt verweigert, ohne eine Ausnahme glaubhaft machen zu können, verstößt gegen die Corona-Schutzverordnungen der Länder und begründet somit eine Wiederholungsgefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung", erklärt ein Bahnsprecher gegenüber der Zeitung. Zusätzlich würden auch Mitreisende und Bahn-Mitarbeiter gefährdet. Bisher habe man das Verbot aber noch nicht verhängt.

Allerdings hat die Bahn seine Beförderungsbedingungen und die Kontrollen besonders über die Reisezeit zu den Feiertagen an Weihnachten und Silvester in diesem Jahr noch einmal verschärft.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Welt am Sonntag: "Die Bahn droht Maskenverweigerern mit dem letzten Mittel", 27. Dezember 2020
  • Deutsche Bahn: Beförderungsbedingungen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website