Urteil Welche Rolle spielt der Kindeswille beim Sorgerecht?
Bei Entscheidungen ums Sorgerecht steht das Kindeswohl im Zentrum. Nicht in allen Fällen deckt sich das mit dem Willen des Kindes. Deshalb kann das Gericht auch von ihm abweichen.
Der Wille des Kindes hat bei einem Streit der Eltern um das Sorgerecht durchaus Gewicht. Jedoch können auch Gründe dafür sprechen, gegen den Kindeswillen zu entscheiden. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, (Az.: II-10 UF 18/19, 10 UF 18/19), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
In dem Urteil stritten die Eltern um das Sorgerecht für ihre beiden Kinder. Die Mutter wollte die Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts erreichen. Sie begründete das vor allem damit, dass die 13-jährige Tochter dieses ablehne. Der Antrag der Mutter auf Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren blieb erfolglos.
Kindeswille nur ein Gesichtspunkt bei der Entscheidung
Die Richter kamen zu der Entscheidung, dass das Kindeswohl nicht die Aufhebung der gemeinsamen Sorge erfordert. Sie unterstrichen, dass der Kindeswille hohes Gewicht habe, jedoch nur ein Gesichtspunkt bei der Entscheidung sei.
So könne es auch im Interesse des Kindes sein, seinen Willen nicht zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall habe die Tochter sich nach der Trennung der Eltern offenbar auf die Seite der Mutter schlagen wollen. Dies könne ein Faktor für ihre Ablehnung gegenüber dem Vater sein. Außerdem habe sie sich zu der Frage des Sorgerechts sehr wechselhaft geäußert. Ein solch schwankender Wille sei in der Regel Ausdruck von Loyalitätskonflikten und innerer Hin- und Hergerissenheit des Kindes.
Das gemeinsame Sorgerecht gebe dem Vater weiterhin die Möglichkeit, als Elternteil involviert zu sein, ohne den direkten und persönlichen Kontakt suchen zu müssen, den die Tochter zurzeit ablehne.
- Nachrichtenagentur dpa