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Iglo: Fischstäbchenhersteller verliert Prozess um Käpt'n Iglo


Mann mit Bart und Mütze
Iglo verliert Prozess um Käpt'n Iglo

Von dpa
Aktualisiert am 03.12.2020Lesedauer: 1 Min.
Iglo: Der Hersteller von Fischstäbchen und anderen Tiefkühlprodukten hat einen Gerichtsprozess verloren.Vergrößern des Bildes
Iglo: Der Hersteller von Fischstäbchen und anderen Tiefkühlprodukten hat einen Gerichtsprozess verloren. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa-bilder)

Unlauterer Wettbewerb oder nicht? Der Fischstäbchenhersteller Iglo wirft dem Konkurrenten Appel Feinkost vor, mit einer ähnlichen Werbefigur im Seemannslook Werbung zu machen. Nun hat ein Gericht entschieden.

Bart und Mütze sind keine Exklusivmerkmale von Käpt'n Iglo: Der Hamburger Tiefkühlkosthersteller Iglo ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, dem Cuxhavener Konkurrenten Appel Feinkost eine ähnliche Werbefigur verbieten zu lassen. Das Münchner Landgericht wies die Iglo-Klage am Donnerstag ab. Iglo hatte Appel Feinkost vorgeworfen, die Verbraucher wegen Verwechslungsgefahr beider Figuren in die Irre zu führen. Dem folgten die Richter nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Unterschiedliche Mützen, unterschiedliche Anzüge

Denn laut Urteil hat Appel Feinkost Käpt'n Iglo nicht kopiert, auch wenn es sich bei beiden Werbefiguren um ältere Herren mit Bart handelt, die Mützen tragen. Die Richter wiesen auf die Unterschiede hin: Die Mützen sind unterschiedlich – in einem Fall eine Kapitänsmütze, im anderen eine Elblotsenmütze.

Die Appel-Figur trägt demnach auf den meisten Bildern keinen blauen Anzug wie Käpt'n Iglo, sondern einen grauen Anzug, wie das Gericht nach der Urteilsverkündung mitteilte. Und anders als Käpt'n Iglo trägt die Appel-Figur laut Gericht auch keinen weißen Rollkragenpullover und kein weißes T-Shirt, "sondern eine karierte Weste mit Krawatte sowie einen Seidenschal".

Appel-Figur sei kein Seemann

Die Appel-Figur ist demnach kein Seemann, sondern ein "gut situierter Herr in einem eleganten Dreiteiler". Dementsprechend sehen die Richter keine Verwechslungsgefahr und damit auch keine Irreführung der Käufer tiefgekühlter Fischprodukte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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