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Coronavirus: Das droht, wenn Sie nach dem Urlaub in Quarantäne müssen


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Corona-Maßnahmen
Das droht, wenn Sie nach dem Urlaub in Quarantäne müssen


Aktualisiert am 28.08.2020Lesedauer: 5 Min.
Coronavirus-Test: In manchen Fällen kann der Test verpflichtend werden.Vergrößern des Bildes
Coronavirus-Test: In manchen Fällen kann der Test verpflichtend werden. (Quelle: 7aktuell/imago-images-bilder)
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Wenn Sie Kontakt zu Corona-Patienten hatten, wird eine Quarantäne angeordnet. Auch Tests auf Covid-19 können verpflichtend sein. Was passiert in diesen Fällen und wann drohen Strafen?

Auch, wenn viele Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus mittlerweile gelockert wurden, bleibt SARS-CoV-2 gefährlich. Deshalb verordnen Behörden in vielen Fällen die Einhaltung einer Quarantäne oder auch die Durchführung von Tests auf das Coronavirus. Halten Sie sich nicht an die Vorgaben, drohen Strafen.

Welche Pläne zur Quarantäne gibt es?

Bisher gilt, wer nach dem Urlaub – beispielsweise im Risikogebiet – in Quarantäne muss, ist nicht verpflichtet, für die Zeit Urlaub zu nehmen und muss auch keinen Verdienstausfall befürchten. Angestrebt wird jetzt aber, dass in Zukunft Einkommensausfälle nicht entschädigt werden, wenn die Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird. Bund und Länder planen dazu jetzt eine entsprechende Gesetzesänderung. Ob das möglich ist, muss aber noch arbeitsrechtlich geprüft werden.

Weshalb gibt es die Quarantäne?

Grundsätzlich wird eine Quarantäne oder auch die häusliche Isolation genutzt, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Wird ein Mensch positiv auf das Coronavirus getestet, werden all jene Menschen identifiziert, die Kontakt zu der betroffenen Person hatten. Der Gesundheitszustand dieser Personen wird dann zwei Wochen lang beobachtet, um zu schauen, ob sich ebenfalls eine Corona-Infektion entwickelt. Für diese Zeit müssen Sie in Quarantäne, Sie werden aber nicht automatisch auch auf das Coronavirus getestet.

Rechtlich ist die Quarantäne ein Instrument des Infektionsschutzgesetzes und ist dort in Paragraf 30 als "Absonderung" beschrieben. Die zuständigen Behörden können auf Grundlage des Gesetzes eine Quarantäne anordnen oder auch das Betreten bestimmter Orte verbieten und die Einhaltung der Maßnahmen kontrollieren.

Wann müssen Sie in Quarantäne?

Grundlegend muss in Quarantäne, wer ein hohes Risiko hat, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben. Das ist dann der Fall, wenn Sie innerhalb der vergangenen 14 Tage engen Kontakt zu einem laborbestätigten Covid-19-Patienten hatten. Das bedeutet, Sie haben mindestens 15 Minuten miteinander gesprochen oder Sie wurden angehustet oder angeniest. Letztlich entscheidet das Gesundheitsamt, ob eine Quarantäne verordnet wird. Diese verordnete Quarantäne ist dann rechtlich bindend und Sie müssen sich streng daran halten.

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Bund und Länder haben zudem beschlossen: Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt, soll die verpflichtende Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach der Rückkehr beenden können. Die Regelung soll "möglichst ab 1. Oktober" gelten. Die häusliche Quarantäne soll intensiv kontrolliert und bei Verstößen sollen empfindliche Bußgelder verhängt werden. Der Bund will auf die Pflicht zu der 14-tägigen Quarantäne stärker hinweisen – "an den Grenzen und in den Urlaubsgebieten". Angestrebt wird, dass sich Rückkehrer künftig noch im Risikogebiet testen lassen müssen.

Gilt die Quarantäne auch für Kinder?

Ja, auch Kindern wird in bestimmten Fällen eine Quarantäne verordnet. Das kann für die Familien besonders belastend sein. Deshalb rät das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe beispielsweise dazu, dem Kind altersgerecht zu erklären, warum es beispielsweise Freunde oder Großeltern nicht sehen darf oder nicht in den Kindergarten oder die Schule gehen kann. Zusätzlich sollten Sie trotz Quarantäne eine Tagesstruktur schaffen und feste Essens- und Schlafenszeiten, aber auch Zeiten zum Spielen oder Lernen einplanen.

Tipps, wie Sie Ihre Kinder in der Corona-Zeit beschäftigen können, finden Sie hier:

Was passiert, wenn Sie sich trotz Anordnung nicht in Quarantäne begeben?

Verstöße gegen die angeordnete Quarantäne können mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden. Auf Bundesebene werden vor allem Verstöße gegen die Quarantäne aufgrund von Einreise geahndet. Halten Sie sich nicht an die Quarantäne, obwohl Sie aus einem Drittland ein- oder zurückgereist sind, kann das zwischen 150 und 10.000 Euro Strafe kosten. In Berlin kostet ein Verstoß gegen die Quarantäneauflagen beispielsweise zwischen 150 und 3.000 Euro.

Zusätzlich zu einer Geldstrafe können aber auch andere Konsequenzen drohen: Verweigern Sie die Quarantäne, können Sie laut Infektionsschutzgesetz auch "zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses" oder "einer anderen geeigneten abgeschlossenen Einrichtung" untergebracht werden. Das Grundrecht der Freiheit der Person kann insoweit eingeschränkt werden.

Wann wird ein Test auf das Coronavirus angeordnet?

Dies entscheiden die Hausärzte beziehungsweise die Amtsärzte oder die Klinik. Sie orientieren sich dabei an den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts.

Zusätzlich gibt es eine Testpflicht für Reiserückkehrer, die Urlaub in einem Risikogebiet gemacht haben. Die Möglichkeit für kostenlose Tests, beispielsweise direkt am Flughafen, soll ab Mitte September auf diese Reisenden beschränkt werden.

Falls Sie Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, sollten Sie sich direkt an das Gesundheitsamt wenden. Dort erfahren Sie dann, was als Nächstes zu tun ist, ob Sie in Quarantäne müssen oder ob ein Test sinnvoll ist. Wird der Test von einem Arzt angeordnet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Untersuchung.

Auch eine Verpflichtung zu einem Coronavirus-Test ist Teil des Infektionsschutzgesetzes. Unter Paragraf 25 heißt es dort: "Die (...) Personen können durch das Gesundheitsamt vorgeladen werden. Sie können durch das Gesundheitsamt verpflichtet werden, Untersuchungen und Entnahmen von Untersuchungsmaterial an sich vornehmen zu lassen, insbesondere die erforderlichen äußerlichen Untersuchungen, Röntgenuntersuchungen, Tuberkulintestungen, Blutentnahmen und Abstriche von Haut und Schleimhäuten durch die Beauftragten des Gesundheitsamtes zu dulden sowie das erforderliche Untersuchungsmaterial auf Verlangen bereitzustellen."

Welche Testvarianten gibt es?

Wer sich auf das Coronavirus testen lässt, wird in den meisten Fällen mit dem sogenannten PCR-Test getestet. Dabei werden Bestandteile des Erbguts des Coronavirus nachgewiesen. Die Testauswertung dauert etwa vier bis fünf Stunden – die Zeit zwischen Rachenabstrich und Ergebnismitteilung kann ein bis zwei Tage dauern, in einigen Fällen noch länger.

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Eine weitere Möglichkeit ist der Antigen-Test. Dieser Test soll innerhalb weniger Minuten eine akute Infektion mit SARS-CoV-2 nachweisen. Er gilt allerdings als weniger zuverlässig als der PCR-Test.


Als "indirekter Nachweis" des Coronavirus gilt der Antikörper-Test. Bei diesem Test werden Antikörper im Blut nachgewiesen, die das Immunsystem als Reaktion auf Covid-19 gebildet hat. Dieser Test kann also auch die Infektion bereits wieder genesener Corona-Patienten nachweisen. Gleichzeitig sind sie aber nicht geeignet, um eine akute Infektion nachzuweisen.

Was passiert, wenn Sie sich trotz Anordnung nicht auf das Coronavirus testen lassen?

Bei einem Massentest in Göttingen vor einigen Wochen wurden beispielsweise fast alle rund 600 offiziell gemeldeten Bewohner eines Hochhauses auf eine Corona-Infektion getestet. Nachdem ein Teil der Bewohner nicht zu dem Test erschienen war, wurden die Tests erneut angeordnet. Die Behörden hatten dort zudem angekündigt, die Tests zur Not mithilfe der Polizei durchzuführen.

Was im Einzelfall passiert, wenn Sie einen angeordneten Test nicht durchführen lassen, kann jedoch ganz unterschiedlich sein. Grundsätzlich sollten Sie sich an den Rat Ihres Arztes und die Anordnungen der Behörden halten, um das Infektionsgeschehen einzudämmen.

Verwendete Quellen
  • Infektionsschutzgesetz
  • Robert Koch-Institut: "Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne"
  • Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz
  • Göttinger Tageblatt: "Corona in Göttingen: Tests werden im Zweifel 'mit polizeilicher Hilfe' durchgeführt", 1. Juni 2020
  • NDR: "Erstmals keine Neuinfektionen in Göttingen", 12. Juni 2020
  • Nachrichtenagentur dpa
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