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Weltweite Reisewarnung wegen Corona: Was gilt jetzt für Stornierungen?


Wegen Covid-19
Weltweite Reisewarnung: Was gilt jetzt für Stornierungen?

Von dpa
Aktualisiert am 20.03.2020Lesedauer: 2 Min.
Stornierungen: Noch ist offen, wie lange die Reisewarnung gelten wird.Vergrößern des Bildes
Stornierungen: Noch ist offen, wie lange die Reisewarnung gelten wird. (Quelle: Frank Rumpenhorst/dpa-bilder)

Das gab es so noch nie: Reisen kommen komplett zum Erliegen – spätestens mit der weltweiten Reisewarnung der Bundesregierung. Bei Stornierungen müssen Sie aber einiges beachten.

Mit der weltweiten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes müssen Pauschalreisen in der nächsten Zeit nun kostenlos storniert werden. Ein kostenfreier Rücktritt der gesamten Reise bei kurz bevorstehenden Pauschalreisen ins Ausland sei mit der Reisewarnung nun möglich, informiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Eine Reisewarnung sei reiserechtlich ein starkes Indiz für ein unvermeidbares, außergewöhnliches Ereignis.

Das heißt: Reiseveranstalter müssen ihren Kunden nun den Reisepreis erstatten. Allerdings warnt die Branche vor existenzgefährdenden Belastungen. Durch die weltweite Reisewarnung werde die Stornierung von Reisen erzwungen, so der Deutsche Reiseverband. Die erforderliche Liquidität für die Erstattungen sei aber vielfach nicht vorhanden. Der Verband fordert daher staatliche Beihilfen.

Reisen in einigen Monaten nicht eilig stornieren

Noch ist offen, wie lange die Reisewarnung gelten wird. Daher mahnt die Verbraucherzentrale: Eine kostenlose Stornierung von Reisen, die erst in einigen Wochen oder Monaten stattfinden sollen, sei nicht in jedem Fall gerechtfertigt. Hier komme es entscheidend darauf an, ob zum Zeitpunkt der Reise weiter die außergewöhnlichen Umstände vorliegen – und mit welcher Wahrscheinlichkeit davon zum Zeitpunkt der Stornierung ausgegangen werden kann.

Wer eine Reise frühzeitig auf eigenes Risiko mit entsprechenden Stornokosten absagt, erhält diese später nur zurück, wenn zum Reisezeitpunkt immer noch eine Reisewarnung gilt, so die Experten. Oder es liegen weiterhin außergewöhnliche Umstände vor, etwa eine Einreisesperre durch das jeweilige Zielland. Hier gilt also: Am besten erst einmal abwarten, wie sich die Lage entwickelt.

Wann Individualreisende ihr Geld zurückbekommen

Derzeit wird der internationale Flugverkehr heruntergefahren. Fluggesellschaften stellen die meisten Verbindungen ein. Wird ein Flug annulliert, bekommen Passagiere den Ticketpreis erstattet. Allerdings sind die üblichen Rechte auf Erstattungen bei Flugstreichungen oder Verspätungen für die Airlines nach Angaben des Welt-Airlineverbandes IATA aktuell aus finanziellen Gründen problematisch.

Viele Airlines bieten auch kostenlose Umbuchungen auf einen späteren Zeitpunkt an. Für den seltenen Fall, dass die gebuchte Flugverbindung aufrechterhalten bleibt, gilt: Wer von sich aus storniert, bekommt nur Steuern und Gebühren zurück, wie Juristin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi erklärt. Hier gilt der Rat: Abwarten, bis die Airline den Flug storniert.

Individuell gebuchte Unterkünfte müssen wegen der Reisewarnung nach Ansicht der Verbraucherzentrale ebenfalls nicht bezahlt werden, jedenfalls nach deutschem Recht.

Grundsätzlich gibt es bei Übernachtungen Geld zurück

Generell gilt bei Übernachtungen aber ohnehin: Ist ein Hotel oder eine Ferienwohnung überhaupt nicht erreichbar, etwa wegen behördlicher Einschränkungen wie derzeit weltweit durch Corona, erhalten Sie Ihr Geld zurück. Bei Buchungen im Ausland müssen sich Verbraucher aber darauf einstellen, dass es im Einzelfall zu Streitigkeiten kommen kann.

Im Vorteil sind Reisende, die über Plattformen mit kulanten Stornierungsregeln gebucht haben. So bietet etwa der Unterkünfte-Vermittler Airbnb weltweit kostenlose Stornierung für alle Aufenthalte, die spätestens am 14. April beginnen sollten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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