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Kindergeld, Steuern, Unterhalt: Änderungen 2017 für Familien


Kindergeld, Unterhalt, Gesundheitsvorsorge
Das ändert sich 2017 für Familien

Von t-online
29.12.2016Lesedauer: 3 Min.
Kindergeld, Steuern, Unterhalt: Das ändert sich 2017 für Familien.Vergrößern des Bildes
Kindergeld, Steuern, Unterhalt – das ändert sich 2017. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Zum Jahreswechsel treten viele neue Regelungen bei Steuern und staatlichen Familienleistungen sowie Gesundheitsvorsorge und Straßenverkehr in Kraft. Wir haben in einer Übersicht zusammengefasst, was sich für Familien im Jahr 2017 ändert.

Kindergeld

Das Kindergeld steigt 2017 um monatlich zwei Euro pro Kind. Für die ersten beiden Kinder beträgt es dann monatlich je 192 Euro, für das dritte Kind 198 Euro. Ab dem vierten Kind gibt es jeweils 223 Euro.

Kinderfreibetrag

Die Freibeträge für Kinder setzen sich aus zwei Teilen zusammen: Zum einen dem Kinderfreibetrag als sächliches Existenzminimum, zum anderen einem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag).

Der BEA-Freibetrag beträgt weiterhin 1320 Euro. Der Kinderfreibetrag wird 2017 von 4608 Euro auf 4716 Euro angehoben.

Das ergibt für 2017 insgesamt einen Freibetrag von 7356 Euro. Für Eltern bleibt dieser Betrag pro Kind und Jahr ihres Einkommens steuerfrei.

Kinderzuschlag

Eltern mit geringem Einkommen erhalten einen Kinderzuschlag. Er wird Anfang 2017 um zehn Euro auf 170 pro Monat erhöht.

Kindesunterhalt

Von Januar an müssen getrennt lebende Väter oder Mütter ihren Kindern mehr Unterhalt zahlen. Die Höhe ist in der Düsseldorfer Tabelle 2017 geregelt. Das ist der monatliche Mindestunterhalt:

  • Kinder bis zum fünften Lebensjahr: 342 Euro (plus sieben Euro)
  • Kinder von sechs bis elf Jahren: 393 Euro (plus neun Euro)
  • Kinder von zwölf bis 17 Jahren: 460 Euro (plus zehn Euro)
  • Volljährige Kinder: 527 Euro (plus elf Euro)

Entsprechend dem Nettoeinkommen der Unterhaltspflichtigen steigt der Betrag je Einkommensklasse. Der Selbstbehalt für die Unterhaltspflichtigen ändert sich 2017 nicht.

Unterhaltshöchstbetrag

Entsprechend der Anhebung des Grundfreibetrags steigt auch der Unterhaltshöchstbetrag. Unterhaltskosten für einen Dritten können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Für das Jahr 2017 sind nach Angaben des Steuerzahlerbundes maximal 8820 Euro abziehbar. Das sind 168 Euro mehr als für 2016.

U-Untersuchungen

Schon seit 1. September 2016 gilt eine neue Richtlinie bei den Vorsorgeuntersuchungen für Kinder. Eltern bekommen vom Kinderarzt ein neues gelbes Untersuchungsheft ausgehändigt. Es enthält eine Teilnehmerkarte über die U-Untersuchungen. Sie kann zur Vorlage bei Behörden, Kindergärten oder Schulen genutzt werden.

Auch die Vorsorge wird ausgeweitet: Verbesserungen gibt es vor allem bei den Untersuchungen zur Entwicklung der Sprache, der Fein- und Grobmotorik sowie der Sehleistung. Zudem soll die Beratung zum Impfschutz verbindlich sein.

Neugeborene werden von 2017 an in einem Screening auf Mukoviszidose untersucht. Bei dieser Krankheit produziert der Körper zähen Schleim, der beeinträchtigt unter anderem Atmung und Verdauung.

Bei allen niedersächsischen Kinderärzten können Eltern ihre Kinder während eines Modellversuchs kostenlos auf zwei chronische Krankheiten testen lassen, Typ-1-Diabetes sowie familiäre Hypercholesterinämie (Veranlagung zu erhöhtem Cholesterinspiegel).

Straßenverkehrsordnung

Seit einer Änderung der Straßenverkehrsordnung dürfen Eltern nun gemeinsam mit ihren Kindern auf dem Gehweg radfahren. Bislang durfte sie dies nicht. Die Regelung gilt für Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr und maximal eine erwachsene Begleitperson ab 16 Jahren. Selbstverständlich müssen sie beim Radeln auf dem Gehweg besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen.

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