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Eltern dürfen jetzt mit Kindern auf dem Gehweg radeln


Straßenverkehrsordnung geändert
Eltern dürfen jetzt mit Kindern auf dem Gehweg radeln

Von dpa-tmn, t-online
14.12.2016Lesedauer: 2 Min.
Eltern dürfen ab sofort Kinder bis acht Jahre mit dem Rad auf dem Gehweg begleiten.Vergrößern des Bildes
Eltern dürfen ab sofort Kinder bis acht Jahre mit dem Rad auf dem Gehweg begleiten. (Quelle: www.pd-f.de / gregor bresser)

Eltern dürfen jetzt gemeinsam mit ihren Kindern auf dem Gehweg radfahren. So darf eine Aufsichtsperson ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch radelnd auf dem Gehweg begleiten. Bislang durfte sie dies nicht. Darauf weist der Pressedienst Fahrrad (pd-f) hin.

Diese Änderung der Straßenverkehrsordnung tritt ab sofort in Kraft. Jetzt "können radfahrende Eltern ihre Aufsichtspflicht im Straßenverkehr legal erfüllen", lobt der pd-f.

Bisher konnten Eltern ihr Kind kaum im Blick behalten

Bislang mussten Begleitpersonen auf der Straße oder dem Radweg fahren, während das Kind auf dem Bürgersteig radeln musste - oftmals war das schwierig umzusetzen, denn das Kind geriet durch parkende Autos oder Grünstreifen schnell aus dem Blick. Mit der neuen Regelung möchte der Gesetzgeber unterstützen, dass Kinder seltener im Eltern-Taxi kutschiert werden und sich mehr bewegen.

Generell gilt: Bis zum achten Geburtstag müssen radfahrende Kinder den Gehweg benutzen, bis zum Ende des zehnten Lebensjahres dürfen sie auf ihn ausweichen. Neu ist nun: Kinder unter acht Jahren dürfen auch auf Radwegen fahren, wenn diese baulich von der Fahrbahn getrennt sind. Für Radfahr- und Schutzstreifen auf der Straße gilt das daher nicht.

Nur ein Erwachsener darf mit auf dem Bürgersteig radeln

Auf dem Gehweg erlaubt ist ledigleich eine erwachsene Begleitperson ab 16 Jahren. Alle weiteren Mitfahrenden, die älter als zehn Jahre sind, müssen auf der Straße bleiben.

Beim Radeln auf dem Gehweg ist aber besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen. Sie dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Wenn nötig, müssten die Radler dazu ihr Tempo an das der Fußgänger anpassen. Bevor Eltern und Kinder über eine Fahrbahn wollen, müssen sie absteigen und schieben.

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