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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Wichtiges Urteil für Mieter Zustimmung zu Mieterhöhung kann nicht widerrufen werden
Kann der Mieter seine Zustimmung zu einer schriftlich verlangten Mieterhöhung rückgängig machen? Nein, urteilt das BGH und begründet auch, warum das so ist.
Mieter können ihre einmal gegebene Zustimmung zu einer schriftlich verlangten Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nicht widerrufen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt.
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"Das Widerrufsrecht soll Verbraucher vor Fehlentscheidungen schützen", sagt die Vorsitzende Richterin. Allerdings gebe es bei einer Mieterhöhung keinen zeitlichen Druck. Denn der Vermieter könne erst zwei Monate, nachdem er die Mieterhöhung verlangt hat, auf eine Zustimmung klagen.
Ein zweiwöchiges Widerrufsrecht besteht beispielsweise bei telefonisch oder über das Internet abgeschlossenen Kaufverträgen oder bei sogenannten Haustürgeschäften.
In dem verhandelten Fall aus Berlin hatte ein Mieter seine Zustimmung zu einer Mieterhöhung zunächst gegeben und dann wieder zurückgezogen. Seine Klage auf Rückzahlung der Erhöhungsbeträge für zehn Monate von insgesamt 1.211,80 Euro war bereits in den Vorinstanzen gescheitert.
- dpa