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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Urteil im Trompeten-Streit Wie viel Musik ist den Nachbarn zumutbar?
Nachbarn haben einen Berufsmusiker verklagt, weil er häufig musiziert. Wie oft darf er spielen? Der Bundesgerichtshof hat jetzt geurteilt.
Wenn Nachbarn über das Musizieren im Reihenhaus streiten, dürfen Gerichte keine zu strengen Maßstäbe anlegen. Es müsse in gewissen Grenzen als übliche Freizeitbeschäftigung möglich sein, urteilt der Karlsruher Bundesgerichtshof in einem Verfahren aus Augsburg um das Trompetenspiel eines Berufsmusikers.
Es komme allerdings immer auf den Einzelfall an. Die Art des Instruments, die wahrnehmbare Lautstärke im Nachbarhaus und mögliche Erkrankungen der Nachbarn müssten berücksichtigt werden. Der für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat hält zwei bis drei Stunden an Wochentagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen für angemessen. Ob ein Berufsmusiker übe, spiele keine Rolle. "Er kann nicht mehr, aber auch nicht weniger Rechte haben", sagt die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann.
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Der Senat verwies den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht zurück. Dieses hatte dem Musiker lediglich zehn Übungsstunden pro Woche werktags zu bestimmten Zeiten im Dachgeschoss und an maximal acht Samstagen und Sonntagen je eine Stunde zugestanden. "Die Maßstäbe des Landgerichts sind zu streng", sagt Stresemann.
- dpa