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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Alles zur Umzugskostenpauschale So können Umzugskosten die Steuer verringern
Wenn Sie aus beruflichen Gründen Ihren Wohnort wechseln, können Sie mit den anfallenden Umzugskosten Ihre Steuer reduzieren, denn beruflich bedingte Umzugskosten werden als Werbungskosten anerkannt. Wann das Finanzamt auch die Kosten für einen privat motivierten Umzug akzeptiert.
Durch einen Wohnungswechsel fallen hohe Kosten an, die Sie unter Umständen steuerlich geltend machen können. Ob Sie die Umzugskostenpauschale in Anspruch nehmen oder lieber einzelne Belege einreichen sollten, erfahren Sie im Folgenden.
Kann ich meinen Umzug von der Steuer absetzen?
Beruflich bedingte Wohnugnswechsel können teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Beruflich bedingt ist ein Umzug, wenn Sie an einen anderen Standort Ihres Arbeitgebers versetzt werden und sich die tägliche Fahrzeit dadurch um mindestens eine Stunde verringt – unabhängig von der Länge des Arbeitswegs. Weiterhin können Sie Ihren beruflich bedingten Umzug steuerlich geltend machen, wenn Sie hierdurch Ihren Arbeitgeber leichter durch den Öffentlichen Personennahverkehr erreichen, eine doppelte Haushaltsführung vermeiden oder auch, wenn Sie ein Studium beziehungsweise eine Ausbildung beginnen und hierfür den Wohnort wechseln.
Auch der Wechsel des Arbeitgebers und eine damit verbundene weitere Anfahrt zum Arbeitsplatz kann ein Grund für einen Umzug sein. Gleiches gilt, wenn Sie nach einem längeren Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurückkehren.
Wie lassen sich Umzugskosten von der Steuer absetzen?
Nach einem beruflich bedingten Umzug haben Sie die Möglichkeit, Werbungskosten bezüglich der alten und neuen Wohnung in der Einkommensteuererklärung anzugeben und Ihre Steuerlast zu reduzieren.
Damit die Umzugskosten die Steuer verringern, müssen Sie für alle Ausgaben Belege vorlegen. Ist das nicht möglich, erkennt das Finanzamt eine Umzugskostenpauschale an. Die genauen Bestimmungen sind durch das Bundesumzugskostengesetz geregelt.
Umzugskostenpauschale oder einzelne Belege einreichen?
Die Umzugskostenpauschale vereinfacht es Ihnen, Ihren berufsbedingten Umzug steuerlich geltend zu machen, da hierfür keine Belege erforderlich sind. Dennoch sollten Sie bei einem Umzug alle Belege sammeln, da die Kosten des gesamten Umzug höher ausfallen können, als die Umzugkostenpauschale. In diesem Fall würde sich das Einreichen der Belege beim zuständigen Finanzamt finanziell eher lohnen als die Pauschale in Anspruch zu nehmen.
Die Umzugskostenpauschale steht Alleinstehenden sowie Verheirateten zu. Leben Kinder im Haushalt, die mit umziehen müssen, erhöht sich die Umzugskostenpauschale pro Person.
Seit April 2019 beträgt die Umzugskostenpauschale für Alleinstehende 811 Euro und für Eheleute beziehungsweise Paare mit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft 1.622 Euro. Für jede weitere im Haushalt lebende Person, die ebenfalls mit umzieht, erhöht sich die Pauschale um 357 Euro. Die Umzugskostenpauschale wird in der Regel jährlich durch das Bundesfinanzministerium erhöht.
Unter den Pauschalbetrag fallen unter anderem folgende Kosten:
- Renovierungskosten und Schönheitsreparaturen für die alte Wohnung
- fachgerechte Installation von elektrischen Geräten und Lampen
- Kücheneinbau
- Umschreibung des Personalausweises und Ummeldung des Pkws
- Trinkgelder und Verpflegungskosten für Umzugshelfer
Für diese Ausgaben ist kein Einzelnachweis nötig.
Welche Belege sind wichtig?
Wenn Sie einzelne Posten Ihres Umzugs steuerlich absetzen möchten, sollten Sie Belege über folgende Ausgaben sammeln:
- Fahrtkosten für die Wohnungsbesichtigung – 30 Cent pro Kilometer
- Kosten für das Wohnungsinserat
- doppelte Mietkosten, wenn eine vorzeitige Kündigung der alten Wohnung nicht möglich ist – für bis zu sechs Monate. Können Sie die neue Wohnung noch nicht nutzen, so können Sie die Mietkosten hierfür maximal drei Monate lang steuerlich geltend machen.
- Kosten für den Möbeltransport (Umzugsfirma, Umzugstransporter, Umzugsversicherung)
- Reparaturkosten bei Transportschäden
- Trinkgeld und Verpflegung der Umzugshelfer
- Anschaffungskosten für einen neuen Herd (230 Euro) beziehungsweise Ofen (164 Euro)
- Gebühren für die Ummeldung und Umschreibung der Ausweisdokumente
- Kosten für vertraglich auferlegte Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung
Maklergebühren können, wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt, nicht abgesetzt werden. Diese Kosten können über den Punkt Anschaffungskosten abgesetzt werden.
Unser Tipp
Wenn der Umzug beruflich bedingt ist, sollten Sie bei Ihren Vertragsverhandlungen klären, ob sich der Arbeitgeber an Ihren Umzugskosten beteiligt. Im Gegensatz zu Ihnen erhält er die gesamten steuerlich absetzbaren Kosten für Ihren Umzug lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei erstattet.
Kann ich meinen privaten Umzug von der Steuer absetzen?
Auch die Kosten für einen privat veranlassten Umzug können Sie teilweise steuerlich geltend machen. Kosten für einen Umzugsunternehmer oder einen Handwerker, der die alte und die neue Wohnung renoviert, gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen und sind bis zu 4.000 Euro im Jahr absetzbar.
Wenn Sie aufgrund einer Behinderung, einer Erkrankung oder nach einem Unfall umziehen, verringern die Umzugskosten Ihre Steuer als außergewöhnliche Belastungen. In diesem Fall müssen Sie zum Nachweis ein ärztliches Attest vorlegen und beweisen, dass sich durch Ihren Umzug Ihre Lebensbedingungen deutlich verbessern.
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