t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeHeim & GartenWohnen

Wohnungen in Deutschland ohne Küche vermietet: Gründe der Vermieter


Mindestanforderungen
Darum werden in Deutschland Wohnungen ohne Küche vermietet


17.03.2025 - 10:33 UhrLesedauer: 3 Min.
1307816900Vergrößern des Bildes
Leere Küche: Warum viele deutsche Mieter ihre Traumküche selbst mitbringen müssen. (Quelle: Martin Deja/getty-images-bilder)
News folgen

Besonders in Deutschland stehen Mieter oft vor der Herausforderung, selbst eine Küche für ihre Wohnung zu beschaffen. Woran liegt das?

Wer in Deutschland eine Wohnung sucht, weiß, dass er sich oftmals selbst um die Küche kümmern muss. Das heißt, dass er Herd, Hängeschränke und Co. selbst besorgen muss. Eine gravierende finanzielle Mehrbelastung, die zusätzlich zu den Umzugskosten und der Kaution anfällt. Einige Neumieter sind daher froh, wenn sie für einen Obolus die Küche des Vormieters übernehmen können.

Loading...

In anderen Ländern wäre das undenkbar. Wer hier in eine neue Wohnung zieht, muss sich keine neue Küche kaufen – diese ist bereits vorhanden.

Warum ist das in Deutschland anders? Muss der Vermieter einen Herd, eine Spüle oder gar Küchenmöbel nicht doch stellen, Mieter wissen es jedoch nur nicht?

Warum haben Wohnungen in Deutschland keine Küchen?

Es gibt mehrere Erklärungen für das Phänomen:

Deutsche Mieter leben vergleichsweise lange in derselben Wohnung. Die durchschnittliche Mietdauer beträgt acht Jahre. Jeder Fünfte bleibt laut Auswertungen von "Haus & Grund" sogar bis zu zehn Jahre am selben Fleck. Die Wohnung wird somit zu einem festen Wohnsitz, den die Mieter entsprechend ihren Wünschen und Vorlieben gestalten und einrichten wollen. Das gilt auch für die Küche. Denn jeder hat seine eigenen Ansprüche und Bedürfnisse – so gibt es diejenigen, die gerne kochen und eine entsprechende Ausstattung brauchen, oder diejenigen, die sich nur schnell etwas aufwärmen oder Nudeln mit Tomatensauce aus dem Glas essen.

Für Vermieter ist der Einbau einer Küche ein finanzielles Risiko. Denn alle Einbauten – wie Möbel, Elektrogeräte, Teppichware –, die sich beim Einzug in der Wohnung befinden und vom Vermieter gestellt werden, gelten als mit vermietet. Das bedeutet, dass der Vermieter laut Gesetz deren Funktionsfähigkeit gewährleisten muss. Verschleißen diese Produkte, so muss der Vermieter sie ersetzen – zu seinen finanziellen Lasten.

Der Austausch würde für den Mieter dann bedeuten, dass er entsprechende Maßnahmen – Küchentausch, Teppichtausch – über sich ergehen lassen und die neuen Gegenstände akzeptieren muss, die der Vermieter auswählt. Ein Mitspracherecht hat der Mieter meist nicht.

Hinzu kommt, dass die Mietkosten wesentlich höher sind, wenn der Mieter damit das Interieur finanzieren muss.

Dass der Vermieter meist keinen Kühlschrank oder andere Küchengeräte stellt, hat auch einen hygienischen Aspekt. Denn oftmals ist unbekannt, was der Vormieter in den Fächern und Schubladen gelagert hat. Um gesundheitliche Risiken auszuschließen, müssten alle Gegenstände entsprechend gesäubert werden.

Ist eine Küche in einer Wohnung Pflicht?

Es ist bundesweit nicht geregelt, ob eine Küche in einer Wohnung Pflicht ist oder nicht. In Berlin ist "eine Küche oder Kochnische" Pflicht. Dabei handelt es sich meist um eine einfache Spüle und Kochmöglichkeit (§48 BauO Bln). Selbiges gilt auch in Bayern (Art. 46 BayBo), Rheinland-Pfalz (§ 44 LBauO) und Baden-Württemberg (§ 35 LBO)

In Nordrhein-Westfalen muss es hingegen nur die Möglichkeit geben, einen Herd oder eine Kochmöglichkeit anzuschließen (§5 WohnStG). Eine Küche wird nicht erwähnt – es werden lediglich die Wasserversorgung sowie Entwässerungs- oder sanitäre Anlagen erwähnt.

Welche Mindestanforderungen gibt es an eine Wohnung?

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Wohnung abschließbar ist und einen innen liegenden Vorraum – also eine Art Flur – hat. Zudem muss ein Raum zum Kochen vorhanden sein, der mit den entsprechenden Anschlüssen für Spüle und Herd ausgestattet ist. Im Badezimmer sind eine Toilette, ein Waschbecken und eine Duschmöglichkeit Pflicht – ob es sich dabei um eine Badewanne oder eine Dusche handelt, obliegt dem Immobilienbesitzer oder Vermieter.

Heizkörper müssen ebenfalls in allen Räumen – außer in Fluren und Abstellräumen – vorhanden sein. Selbiges gilt für Rauchmelder.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis
  • Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar, insbesondere nicht auf einen konkreten und individuellen Fall bezogen.

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



Telekom