Mietminderung möglich Dieser Pflicht kommen viele Vermieter nicht nach
Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Viele Vermieter kommen ihren gesetzlichen Pflichten nicht nach. Und das können Mieter zur Minderung ihrer Miete nutzen.
Angesichts der hohen finanziellen Belastungen versuchen viele Haushalte möglichst sparsam zu leben – vor allem beim Heiz- und Warmwasserverbrauch. Am besten gelingt das natürlich, wenn der eigene Verbrauch in diesen Bereichen bekannt ist.
Denn nur so können Mieter wissen, ob sie bereits sehr sparsam sind oder es noch Einsparungspotenzial gibt. (Am einfachsten wird das durch einen Blick auf den aktuellen Heizkostenspiegel oder den Warmwasserspiegel deutlich.)
Doch eine aktuelle Umfrage des Energiedienstleisters Ista, die vom Marktforschungsinstitut Yougov durchgeführt wurde, kennt die Mehrheit (55 Prozent) ihren Heiz- und Warmwasserverbrauch nicht oder nur teilweise. Und das, obwohl die Informationen laut novellierter Heizkostenverordnung (HKVO) Pflicht sind.
Mieter können Miete mindern
Die HKVO sieht vor, dass dem Mieter monatlich eine sogenannte unterjährige Verbrauchsinformation zukommen muss, sofern die Wohnung mit einer fernauslesbaren Messtechnik ausgestattet ist. Doch lediglich ein Viertel der befragten Mieter (26 Prozent) gab laut Umfrage an, derartige Informationen zu erhalten.
Dass Mieter die fehlende Datenübermittlung nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten, zeigt folgender Punkt. Sollten Vermieter ihrer Pflicht nicht nachkommen, haben Mieter das Recht, ihre Abrechnung um drei Prozent zu kürzen, so die Vorgaben der neuen Heizkostenverordnung, die am 1.12.2021 in Kraft getreten ist.
Werden Mieter also nicht erfahren, wie hoch ihr Heiz- und Warmwasserverbrauch ist, können sie ihre Miete mindern. Wichtig ist, dass die Mietminderung dem Vermieter vorab schriftlich mitgeteilt und nicht einfach durchgeführt wird. (Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.)
Wo hakt es?
Teilweise kann die fehlende Informationsweitergabe daran liegen, dass die Vermieter ihre Pflichten gemäß HKVO schlicht nicht kennen. Dies sei bei jedem vierten Vermieter der Fall, erklärt Ista.
Immerhin zeigten sich 18 Prozent der Vermieter optimistisch und gaben an, dass sie ihren Mietern künftig regelmäßig eine Verbrauchsübersicht der Heiz- und Warmwasserkosten zur Verfügung stellen wollen.
Die Online-Umfrage wurde im Juli 2023 von Yougov im Auftrag des Energiedienstleisters Ista SE durchgeführt. Teilgenommen haben 2.083 Personen ab 18 Jahren.