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Illegaler Müll: Diese Bundesländer verhängen die höchsten Bußgelder


Illegale Entsorgung
Diese Bundesländer bestrafen Müllsünder am härtesten

Von t-online, lhe

14.03.2025 - 08:47 UhrLesedauer: 2 Min.
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Müll in einem Park in Berlin: Wer bei der illegalen Entsorgung erwischt wird, muss teils tief ins Portemonnaie greifen. (Quelle: Thomas Trutschel)
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Illegale Müllentsorgung kann in Deutschland viel Geld kosten, doch die Höhe der Bußgelder variiert je nach Bundesland. Wo es besonders teuer ist.

Meistens passiert es aus reiner Bequemlichkeit: Das Taschentuch landet auf der Grünfläche im Park, der Zigarettenstummel wird auf dem Gehweg ausgetreten und bleibt liegen.

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Das ist allerdings nicht nur unschön und schlecht für die Umwelt – sondern kann mitunter empfindliche Geldbußen nach sich ziehen. Diese variieren je nach Bundesland und sind im Bußgeldkatalog festgelegt. So viel müssen Sie in Ihrem Bundesland bezahlen, wenn Sie Müll achtlos entsorgen.

Unbedeutende Produkte

Zu den "unbedeutenden Produkten" zählen etwa Taschentücher, Bananenschalen, Zigarettenkippen sowie flüssige Abfälle bis 0,5 Liter. In vielen Bundesländern zahlt man für die illegale Entsorgung solcher Gegenstände ab zehn Euro, in Mecklenburg-Vorpommern sind es sogar nur fünf bis zehn Euro. Besonders teuer kann es in Hamburg (bis zu 70 Euro) und im Saarland (bis zu 100 Euro) werden.

BundeslandBußgeld in Euro
Baden-Württemberg10 - 25
Bayern20
Berlin10 - 35
Brandenburg15
Bremen20
Hamburg 35 - 70
Hessen10
Mecklenburg-Vorpommern5 - 10
Niedersachsen10 - 50
Nordrhein-Westfalen10 - 25
Rheinland-Pfalz10,23 - 25,56
Saarland10 - 100
Sachsen10 - 40
Sachsen-Anhalt20 - 40
Schleswig-Holstein10
Thüringen10

Abfall in Form von kleineren Mengen an Fäkalien

Die meisten Hundebesitzer sind pflichtbewusst und räumen das Häufchen weg, das ihr Vierbeiner auf dem Gehweg hinterlassen hat. Doch es gibt auch jene Halter, die sich schnell vom Ort des Geschehens entfernen und die Hinterlassenschaft einfach liegen lassen.

Wer dabei erwischt wird, muss zahlen. In Baden-Württemberg kann das bis zu 250 Euro kosten, in Sachsen-Anhalt bis zu 200. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein kommen Besitzer günstigenfalls mit zehn Euro davon, es kann aber auch deutlich teurer werden.

BundeslandBußgeld in Euro
Baden-Württemberg75 - 250
Bayern20 - 150
Berlin35
Brandenburg10 - 20
Bremen35 - 70
Hamburg 30 - 100
Hessen20
Mecklenburg-Vorpommern10 - 20
Niedersachsen50 - 100
Nordrhein-Westfalen10 - 100
Rheinland-Pfalz10,23 - 25,56
Saarland10 - 30
Sachsen10 - 100
Sachsen-Anhalt40 bis 200
Schleswig-Holstein10 - 20
Thüringen20

Einzelne Gegenstände kleinen Umfangs

Besonders in Großstädten sieht man an Straßenecken immer wieder Kisten und sogar Möbel stehen, oft versehen mit einem "Zu Verschenken"-Schild. Hinter der vermeintlichen Großzügigkeit steckt meistens eher Bequemlichkeit, weil der nächste Wertstoffhof zu weit ist.

Und diese Bequemlichkeit kann kosten. Was im Bußgeldkatalog als "Einzelne Gegenstände kleinen Umfangs" deklariert ist, umfasst kleinere Möbelstücke wie Stühle, aber auch Kisten. Wer dabei erwischt wird, solche Gegenstände im öffentlichen Raum abzuladen, zahlt in Berlin bis zu 500, in Sachsen-Anhalt bis zu 300 Euro. In den meisten Bundesländern beträgt das Bußgeld ab 50 Euro.

BundeslandBußgeld in Euro
Baden-Württemberg50 - 200
Bayern80 - 240
Berlin150 - 500
Brandenburg37,50 - 150
Bremen50 - 200
Hamburg 75 - 250
Hessen50 - 150
Mecklenburg-Vorpommernnicht aufgeführt
Niedersachsen50 - 150
Nordrhein-Westfalen50 - 150
Rheinland-Pfalz50,13 - 204,52
Saarland50 - 200
Sachsen50 - 200
Sachsen-Anhalt100 - 300
Schleswig-Holstein50 - 150
Thüringen50 - 150
Verwendete Quellen

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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