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Stinkender Müll beim Nachbarn: Was dürfen Sie tun?


Die Rechtslage
Nachbar lagert stinkenden Müll auf seinem Grundstück: Darf er das?

Ein Nachbar lagert Müll auf seinem Grundstück, der nicht nur unschön aussieht, sondern möglicherweise auch stinkt. Darf er das? Und was können Sie dagegen tun?

Aktualisiert am 17.12.2024 - 13:15 Uhr|Lesedauer: 2 Min.
Von t-online, jb
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Auf dem eigenen Grundstück hat man deutlich mehr Freiheiten als auf öffentlichen Flächen. Trotzdem sollte man Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Dazu zählt beispielsweise, Lärm- aber auch Geruchsbelästigung zu verhindern.

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Müll liegt hochgestapelt im Garten: Der Unrat zieht Ratten an. (Quelle: Kerstin Kokoska/imago)

Aber was ist, wenn auf dem Nachbargrundstück Abfälle gelagert werden, die unangenehm riechen oder die Umgebung verunstalten? Ist das schon eine Geruchsbelästigung oder eine Einschränkung der Gartennutzung?

In solchen Fällen gibt es klare gesetzliche Regelungen, die Ihre Rechte als Nachbarn und die des Grundstückseigentümers sichern.

Stinkender Müll auf dem Nachbargrundstück: Ist das erlaubt?

Grundsätzlich gilt: Grundstückseigentümer dürfen auf dem eigenen Grund und Boden Materialien oder Gegenstände lagern. Allerdings nur, wenn keine Gefahren für Mensch und Natur oder eine erhebliche Beeinträchtigung für andere davon ausgehen.

Das bedeutet: Sie müssen optische oder ästhetische Beeinträchtigungen dulden, die von gelagerten Materialien, Schrott, Müll oder anderen abgestellten Gegenständen ausgehen. Ein Rechtsanspruch auf Beseitigung besteht in der Regel nicht. Im Einzelfall kann jedoch eine unzulässige Versammlung vorliegen.

Wann handelt es sich um eine unzulässige Störung?

Vor Gericht wurden unter anderem zwei Fälle behandelt, in denen der Nachbar seinen Müll beseitigen musste:

Schikane

Über ein Urteil des Amtsgerichts Münster berichten die Juristen von "Haufe". Dabei ging es um einen Grenzstreit zwischen zwei Nachbarn, der eskalierte. Einer der beiden hatte unter anderem unästhetische Gegenstände wie Eimer, zerbrochene Gehwegplatten, Regentonnen und Ziegel- und Betonsteine direkt an der Grundstücksgrenze abgelegt und mit einem Palisadenzaun abgedeckt. Die Richter stimmten dem Kläger zu, dass der Müll dort aus "schikanösen" Gründen abgelegt wurde. Somit konnte der Kläger von seinem Recht auf Unterlassung und Beseitigung (§ 1004 BGB) Gebrauch machen.

Gefahren

Ein weiterer Fall ist gegeben, wenn von den Abfällen auf dem Nachbargrundstück Gefahren für Umwelt und Menschen ausgehen. Zum Beispiel, wenn der Abfall Schädlinge anzieht oder giftige Gase freisetzt.

Nachbarn, die sich dadurch belästigt fühlen oder die Umweltgefährdung erkennen, können sich bei der Abfallbehörde melden. Sie überprüft den Fall und erlässt eine Beseitigungsanordnung. Der Nachbar muss dann seinen gefährlichen Müll innerhalb einer bestimmten Frist fachgerecht entsorgen.

Was müssen Sie akzeptieren?

Die Mülltonnen vom Nachbarn müssen Sie meist dulden. Werden sie ordnungsgemäß verwendet, gelten sie als sozialadäquat – auch wenn sie in der Nähe der Grundstücksgrenze stehen. Wichtig ist nur, dass die Tonnen geschlossen bleiben und keine Geruchsbelästigung verursachen. Dann haben Nachbarn keinen Anspruch auf deren Entfernung.

Müll des Nachbarn stört: Das können Sie tun

Wenn Sie sich durch den Müll und den Unrat auf dem Nachbargrundstück gestört fühlen, sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Oft lassen sich Konflikte im direkten Dialog klären.

Hilft das Gespräch nicht, überprüfen Sie die Rechtslage: Liegt eine schikanöse Lagerung oder eine Gefahr vor, können Sie unter Umständen den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch gemäß § 1004 BGB geltend machen. Alternativ können Sie Behörden (Abfallbehörde, Ordnungsamt) einschalten. Besonders dann, wenn eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt besteht.

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