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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Natürliche Düngemittel Geruchsbelästigung: Darf mir der Nachbar das Düngen verbieten?
Pflanzen brauchen Nährstoffe. Dafür eignet sich natürlicher Dünger am besten. Doch beim Ausbringen kann es zum Streit zwischen Nachbarn kommen.
Im Frühjahr düngen viele Gärtner ihre Beete und ihren Rasen. Wer nicht auf chemischen Dünger setzen möchte, greift gerne zu Naturdünger wie Kompost, Pferdemist, Kuhmist oder Guano. Sie sind zwar besser für die Natur, können sich aber negativ auf die Beziehung zum Nachbarn auswirken, da sie sehr stinken.
Muss der Nachbar die Geruchsbelästigung hinnehmen?
Dazu hat das Oberlandesgericht Düsseldorf ein eindeutiges Urteil gefällt (AZ 11 U 24/94). Demnach müssen Nachbarn etwaige Geruchsbelästigungen durch Dünger hinnehmen, sofern sie vorübergehend sind.
Der Gestank, der von dem Tierkot ausgeht, darf also nur kurzzeitig andauern. Darüber hinaus darf er den Nachbarn nicht zu stark beeinträchtigen. Spätestens nach ein oder zwei Tagen sollte er wieder problemlos sein Grundstück nutzen dürfen, ohne dabei von Gestank belästigt zu werden.
Solange also bei der Anwendung die Gebrauchsanweisung und die Sicherheitsanweisung des Dünger-Herstellers beachtet wurden, muss der Nachbar das Düngen und den Geruch dulden.
Für Hobbygärtner bedeutet das: Nur in Maßen und nach Vorschrift düngen.
Tipp: Wer einen Streit vermeiden möchte, sollte den Dünger etwas in die Erde einarbeiten. Dadurch riecht er weniger intensiv.
Geruchsbelästigung durch Kompost
Übrigens, wenn der Komposthaufen zu sehr riecht, kann der Nachbar verlangen, dass er umgesetzt wird. So zumindest urteilte das Landgericht München I (AZ 23 O 14452/86).
Schadenersatzpflicht: Wenn der Dünger woanders landet
Wichtig ist aber auch, dass Hobbygärtner den Dünger ausschließlich auf ihrem eigenen Grundstück verteilen. Er darf nicht auf das Nachbargrundstück gelangen.
Gelangen die Nährstoffe dennoch auf das fremde Grundstück, muss der Verursacher für den dadurch entstandenen Schaden aufkommen. So urteilte zumindest der Bundesgerichtshof (AZ V ZR 54/83).
Achtung
Wer düngt, sollte sowohl das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) als auch die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) beachten. Andernfalls drohen Bußgelder.
- advocard.de "Garten düngen: Rechtliches rund um Düngemittel"
- mein-schoener-garten.de "Geruchsbelästigung durch Komposthaufen"