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Schimmel in der Wohnung: Vermieter sagt falsch gelüftet


Schimmel in der Wohnung
Der Vermieter sagt, Sie haben falsch gelüftet? Das ist zu tun

Schimmel am Fenster, Schimmel an der Wand, Schimmel in den Fugen – und Sie sollen Schuld an allem sein? Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen.

10.01.2023|Lesedauer: 3 Min.
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In Ihrer Wohnung schimmelt es? Das sollten Sie umgehend dem Vermieter melden. Nicht nur, damit der Schaden schnell behoben wird. Auch, weil Sie die Miete mindern können, solange der Mangel besteht. Allerdings sind das Kosten, die der Vermieter oft nicht hinnehmen möchte. Daher könnte er Ihnen vorwerfen, dass Sie für die Schimmelbildung verantwortlich sind, weil Sie falsch gelüftet haben. Was jetzt?

Eine schimmelige WandVergrößern des Bildes
Schimmel an der Wand: Nicht immer sind falsches Lüften und Heizen die Auslöser. (Quelle: Urban78/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Was kann ich als Mieter tun?

Sobald Sie den ersten Schimmel an der Decke, an der Wand oder am Fenster entdeckt haben, sollte Sie alles möglichst detailliert dokumentieren. Machen Sie Fotos und nehmen Sie Maß – und das über einen langen Zeitraum hinweg. Protokollieren Sie auch Ihr Lüftungs- und Heizverhalten. Am besten besorgen Sie sich zusätzlich ein Thermohygrometer und fotografieren die dort abgebildeten Werte. Dadurch können Sie beweisen, wie hoch Temperatur und Luftfeuchtigkeit in dem von Schimmel befallenen Raum sind und waren.

Kommt es dennoch zum Streitfall, wird oft ein Sachverständiger beauftragt. Der Gutachter untersucht dann den Schimmelbefall und kann die Ursache des Mietmangels feststellen – also ob der Vermieter oder der Mieter Schuld ist. Die Kosten für den Sachverständigen muss der Auftraggeber zahlen. Kommt es zum Gerichtsprozess, kann es auch sein, dass die Gutachterkosten von der Partei zu tragen sind, die den Prozess verliert.

Tipp

Sprechen Sie mit anderen Mietern und fragen Sie, ob diese ebenfalls ein Problem mit Schimmel in der Wohnung haben. Diese Informationen können Ihnen ebenfalls im Streitfall helfen.

Darf mir der Vermieter vorschreiben, wie ich zu lüften habe?

Ja

Laut Mietvertrag ist der Mieter zum Lüften und zum Heizen verpflichtet (Sorgfaltspflicht). Und das sogar während seiner Abwesenheit. (Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel). Missachtet der Mieter seine Verpflichtungen und bildet sich infolgedessen Schimmel in der Wohnung, ist der Mieter dafür vollständig verantwortlich oder trägt zumindest eine gewisse Mitschuld.

Und: Der Vermieter kann dem Mieter eine Anweisung zum richtigen Lüften und Heizen aushändigen. Dass der Mieter diese Anweisungen auch einhält, kann der Vermieter dann bei angekündigten Besichtigungen kontrollieren.

Nein

Wie oft und wie lange Sie die jeweiligen Räume in Ihrer Wohnung lüften, hängt von Ihrem Nutzungsverhalten sowie den baulichen Besonderheiten des Hauses beziehungsweise der Wohnung ab. Halten sich mehrere Personen über einen längeren Zeitraum in einem Zimmer auf, ist die Luft relativ feucht (Atemluft), es muss also häufiger gelüftet werden. Sind die Außenwände der Altbauwohnung schlecht isoliert, sodass sie stets kalt sind und sich an ihnen schnell Kondenswasser sammelt, muss mehr geheizt und gelüftet werden als in einer Neubauwohnung.

Fazit

Der Vermieter darf dem Vermieter keine genauen Uhrzeiten zum Lüften und Heizen vorschreiben. Allerdings muss der Mieter dafür sorgen, den "vertragsmäßigen Gebrauch der Mietwohnung zu erhalten" (§§ 541, 543 Abs.2 S. 1 Nr. 2 BGB) und jegliche Art von Beschädigung der Mietsache zu vermeiden. Er hat also eine Erhaltungs- und Obhutspflicht (§ 563 c BGB). Wie er sie umsetzt, bleibt dem Mieter überlassen.

Wann hat der Vermieter Schuld?

Schimmelt es an der Decke, den Wänden oder an den Fenstern, aufgrund von baulichen Mängeln oder eines Wasserschadens, trägt oft der Vermieter die Schuld oder zumindest eine Mitschuld.

Übrigens: Vor Gericht liegt die Beweislast oft beim Vermieter, wie Sie diesem Artikel hier entnehmen können. Der Vermieter muss also beweisen, dass der Mieter Schuld an der Schimmelbildung in der Wohnung hat.

Verwendete Quellen
  • anwaltsauskunft.de
  • mieterbund.de
  • mietrecht.org
  • ra-doerfer.de
  • kgk-kanzlei.de
  • schimmel-sachverstaendiger.com
  • immobilienscout24.de
  • immobilien.freiepresse.de
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