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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Vorsicht Schimmelgefahr Keller lüften: Dieser Fehler führt zu Schimmel
Wer kennt das nicht: ein müffelnder Keller. Oftmals hilft da nur frische Luft. Doch gerade im Sommer sollten Bewohner vorsichtig sein.
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Der Keller riecht nach abgestandener Luft. Da sind die warmen Tage im Sommer doch die optimale Gelegenheit, Türen und Fenster zu öffnen und das Untergeschoss richtig durchzulüften, oder? Doch falsches Lüften im Sommer kann den Keller zum Schwitzen bringen. Im schlimmsten Fall kann sich dann Schimmel bilden.
Sommerluft ist in der Regel zu feucht
Warme Luft speichert mehr Feuchtigkeit als kühle, erklärt der Verband Haus & Grund Hessen. Lässt man nun im Sommer warm-feuchte Luft von draußen herein, kann sich die Feuchtigkeit an kühlen Kellerwänden absetzen. Der Rat der Experten: Bei einer Raumtemperatur von unter 12 Grad Celsius sollten die Kellerfenster von Mai bis September geschlossen bleiben, insbesondere an heißen und schwülen Tagen.
Wenn die Kellerräume bewohnt sind, sollte in kühlen Nächten und an kühleren Tagen gelüftet werden. Auch kühle Regentage bieten sich laut dem Verband zum Lüften an – denn Regenluft sei weniger feucht als warme Luft. Ein Klimamessgerät könne Auskunft über Temperatur und Luftfeuchtigkeit geben.
Was darf man im Keller?
Mieter dürfen den ihnen zugewiesenen Keller als Lagerraum verwenden. Auch als Hobby- oder Arbeitszimmer können Sie die Räumlichkeiten verwenden. Wichtig ist, dass durch die Nutzung andere Mieter nicht beeinträchtigt werden.
Lagern dürfen Sie im Keller alles, was Sie auch in Ihrer Wohnung unterbringen würden. Darüber hinaus können Sie in geringen Mengen Farben, Lacke und bestimmte Chemikalien wie Pflanzenschutzmittel hier abstellen. Explosive oder brennende Stoffe sind jedoch tabu.
Was ist im Keller verboten?
Auch wenn Sie die Räumlichkeiten gemietet haben, dürfen Sie im Keller nicht alles tun. So dürfen Sie beispielsweise die Kellertüren oder -schlösser nicht ohne Rücksprache mit dem Vermieter austauschen. Auch die zugeteilten Kellerräume dürfen Mieter untereinander – ohne das Wissen des Vermieters – nicht tauschen. Ebenso ist die Weitervermietung illegal.
Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, sich um sein Kellerabteil zu kümmern. Er darf daher an diesem Ort nichts tun, was ihm schadet und muss auch für seine Instandhaltung Sorge tragen.
Ist der Keller allerdings feucht, riecht muffig oder ist das Licht defekt, muss der Vermieter diese Mängel beseitigen. Andernfalls ist eine Mietminderung möglich.
Es gibt jedoch Ausnahmen: So ist der Vermieter eines Altbaus nicht verpflichtet, die dort befindlichen Kellerräume zu trocknen. Hier ist der Mieter angehalten, nur entsprechend unempfindliche Gegenstände in den Räumlichkeiten zu lagern.
Auch Wertgegenstände gehören nicht in den Keller. Sollten diese durch die Lagerung Schaden nehmen oder abhanden kommen, kann der Vermieter dafür nicht haftbar gemacht werden. Dennoch kann der Mieter laut Deutschem Mieterbund verlangen, dass er zumindest ein Licht in seinem Abteil oder Raum hat oder ein Stromanschluss verlegt wird.
Diese Gegenstände gehören nicht in den Keller
Ob Sie im Keller bohren, hämmern, sägen oder anderweitig handwerklich tätig werden dürfen, ist im Mietvertrag festgehalten. Ist es erlaubt, sollten Sie sich dennoch an die Ruhezeiten halten.
Zudem sollten Sie nicht alle Gegenstände im Keller lagern. Druck- und Flüssiggasbehälter sowie Benzin oder anderweitiger Treibstoff sind laut Deutsche Feuerwehrverband tabu. Durch sie besteht eine erhöhte Brandgefahr.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa-tmn
- Energie-fachberater.de "Schimmelpilz-Gefahr"
- Vaillant.de "Keller richtig lüften"
- isotec.de "Den Keller richtig lüften im Sommer"