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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Schnell handeln Baumbesitzer haften für Schäden durch Wurzeln
Wenn Baumwurzeln Pflasterflächen anheben oder in Leitungen hineinwachsen, sollte man schnell handeln. Wie findet man heraus, von welchem Baum die Wurzel stammt? Und wer haftet für die Schäden?
Inhaltsverzeichnis
Sie werfen Schatten und lassen ihr Laub und Obst einfach aufs nächste Grundstück fallen: Bäume geben immer wieder Anlass zum Streit zwischen Nachbarn. Richtig teuer kann es aber werden, wenn die Wurzeln eines Baumes auf das Nachbargrundstück vordringen. Allerdings wachsen Wurzeln nach, wenn man sie abschneidet.
Wurzelschäden im Abwasserkanal
Die häufigsten Schäden entstehen durch Wurzeln, die in die Kanalisationssysteme eindringen. Wenn der Abwasserkanal eines Hauses erst mal mit Wurzeln zugewachsen sei, führe das mitunter zu Rückstauungen bis ins Haus. Spezialisierte Firmen könnten das Wurzelwerk beseitigen. Doch auch das Ausfräsen des Rohres hilft nur bedingt. Früher oder später müsse der Kanal komplett saniert werden.
Bei Fundamentschäden muss der Architekt ran
Durch Überwuchs von Wurzeln können schnell große Schäden entstehen, bestätigt der Eigentümerverein Haus & Grund Deutschland. Dabei seien verstopfte Abwasserrohre, Risse in der Auffahrt oder gepflasterte Wege, die durch die Wurzeln angehoben werden, noch das geringste Problem. Wird das Fundament des Hauses oder der Garage durch die Wurzeln angehoben, kann es zu Rissen in den Wänden kommen. Bei Schäden am Haus muss ein Architekt zurate gezogen werden. Das ist wiederum teuer.
Wer ist bei einem Wurzelschaden haftbar?
Bleibt die Frage, wer für die teure Wurzelbehandlung zahlen muss. Wenn die Wurzeln über die Grundstücksgrenze wachsen und es zu einer Beeinträchtigung kommt, hafte dafür laut Haus & Grund der Baumbesitzer. Der Geschädigte habe Anspruch auf Beseitigung. Komme der Nachbar dem nicht nach, dürften Grundstückseigentümer den Schaden auch selbst beseitigen und dem Nachbarn in Rechnung stellen.
Doch die Tücke steckt im Detail, denn das Fachgebiet ist nicht vollständig gesetzlich geregelt. Theoretisch haften Baumbesitzer im Schadensrecht nur bei Fahrlässigkeit. Bei herabfallenden Ästen oder umgestürzten Bäumen muss der Baumbesitzer beispielsweise nur zahlen, wenn er schuldhaft gehandelt hat. Die konkreten Regelungen, zum Beispiel welchen Mindestabstand ein Baum zum Nachbargrundstück haben muss, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
Hingegen werden Baumwurzeln von der Rechtsprechung als Störung aufgefasst. Mit der Folge, dass der Verursacher der Störung die Kosten für die Beseitigung trägt. Allerdings haben Gerichte auch entschieden, dass die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer bei Wurzelschäden zahlen muss – auch wenn es sich streng genommen nicht um fahrlässiges Verschulden handelt.
Den richtigen Baum zur Wurzel finden
Doch ein Versicherungsfall lässt sich nur klären, wenn der Verursacher des Schadens bekannt ist. Hier kommen Wurzelgutachter ins Spiel. Sie werden befragt, wenn unklar ist, welcher Baum den Schaden verursacht hat. Es erfolgt eine mikroskopische Untersuchung mit verschiedenen Proben der problematischen Wurzeln. Mithilfe von Vergleichsproben aus dem Botanischen Garten kann der richtige Baum bestimmt werden. Häufig sind Weiden, Ahorn und Platanen die Verursacher der Wurzelschäden – schon wegen der großen Verbreitung.
Mitschuld bei Wurzelschäden ist möglich
Doch auch wenn der Baum eindeutig bestimmt wurde, ist der Versicherungsfall noch nicht geklärt. Den Geschädigten könne nämlich auch eine Mitschuld treffen – beispielsweise wenn jemand direkt neben einem Baumgrundstück einen Tennisplatz errichtet und hier nach einigen Monaten die Wurzeln durch den Boden wachsen. Hier hätte der Bauherr entsprechende Sicherungsmaßnahmen ergreifen müssen.
Dann kann der Mitverschulder zu der Beteiligung an den Kosten zwischen null und hundert Prozent verpflichtet werden. Das gelte Anwälten zufolge beispielsweise auch, wenn beim Verlegen von Rohren gepfuscht wurde. Im Interesse einer guten Nachbarschaft sollten Sie versuchen, den Versicherungsfall mit dem Nachbarn einvernehmlich zu lösen. Nicht immer muss ein Streit vor Gericht ausgefochten werden. In einigen Bundesländern sei ein vorgerichtliches Streitschlichtungsverfahren sogar Pflicht.
Experten können mögliche Schäden verhindern
Am besten ziehen Sie bereits vor dem Eintreten eines Schadenfalls regelmäßig einen Experten zurate. Dieser soll die von den umliegenden Bäumen in Ihrem Garten ausgehenden Gefahren einschätzen – beispielsweise die Wuchsrichtung der Wurzeln.
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Ein Forstwirt oder ein Gartenbauer können dann entscheiden, ob der Baum gefällt werden muss oder nicht. Die regelmäßige Baumschau durch Sachverständige sichert Baumbesitzer auch ab, wenn Äste bei einem Sturm oder nach starkem Schneefall abbrechen und Schäden verursachen.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn