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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Im Garten Wie hoch darf ein Baum maximal sein?
Wie hoch darf ein Baum im eigenen Garten sein? Kann der Nachbar verlangen, dass der Baum gestutzt wird, wenn er eine bestimmte Höhe erreicht hat?
Inhaltsverzeichnis
Alte Bäume sind massiv und hoch – wachsen dann aber meist in Wäldern oder auf abgelegenen Grundstücken. Die Bäume im eigenen Garten hingegen sind meistens relativ jung und kratzen mit ihren obersten Ästen selten an der 20-Meter-Marke. Doch wie hoch darf ein Baum im eigenen Garten sein? Kann der Nachbar verlangen, dass der Baum gestutzt wird, wenn er eine bestimmte Höhe erreicht hat? Was sagt das Gesetz?
Maximalhöhen von Pflanzen
Hecken dürfen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten, wenn sie in unmittelbarer Nähe des Nachbargrundstücks wachsen. Je nachdem, wie dicht die Pflanze an der Grenze steht, muss sie entsprechend zurückgeschnitten werden. Die Regelungen sind hier regional unterschiedlich. Generell gilt: Wächst die Hecke bis zu 50 Zentimeter neben dem Zaun, darf sie nicht höher als zwei Meter sein. Dasselbe gilt für andere Pflanzen, wie beispielsweise Sträucher. Überschreiten die Gewächse die Maximalhöhe, muss der Grundstückseigentümer sie auf Verlangen des Nachbarn zurückschneiden.
- Nachbarschaftsstreit: Vorschriften-Chaos an der Grundstücksgrenze
Was gilt für Bäume?
Gemäß §§ 905ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Der Nachbar darf durch die Pflanzen aus einem anderen Garten nicht zu stark beeinträchtigt werden – beispielsweise weil sie einen so großen Schatten werfen, dass sein Garten keine Sonne mehr abbekommt und seine Pflanzen dadurch eingehen.
Auch Bäume unterliegen dieser Vorschrift. Die Regelungen, wie hoch sowohl der Baum als auch die Hecke sein darf, sind jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden. In den meisten Regionen gilt, dass eine Pflanze, die weniger als drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt steht, nur bis zu 15 Meter hoch sein darf – bei acht Metern können sie auch darüber hinaus wachsen. In einigen Bundesländern dürfen Hecken, Sträucher und Bäume, die weniger als drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt stehen, auch höher als 15 Meter sein.
Info
Die Maximalhöhe einer Pflanze ist unter anderem geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Landes-Nachbarrecht, in der Landesbauordnung sowie in der Ortssatzung.
In einigen Bundesländern gilt:
Höhe der Pflanze | Abstand zum Nachbargrundstück |
---|---|
Bis zu 120 cm | Mindestens 25 cm |
Bis zu 200 cm | Mindestens 50 cm |
Bis zu 300 cm | Mindestens 75 cm |
Bis zu 500 cm | Mindestens 120 cm |
Bis zu 1.500 cm | Mindestens 300 cm |
Ab 1.500 cm | Mindestens 800 cm |
Auch kann es unterschiedliche Vorschriften für die jeweiligen Pflanzenarten geben. Denn einige wachsen schneller und ausladender als andere. Für sie gelten dann besondere Regelungen.
Wichtig
Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Gemeinde oder Kommune über die bei Ihnen geltenden Vorschriften.
Allerdings gilt auch der Bestandsschutz. Das bedeutet, dass der Nachbar die Baumhöhe hinnehmen muss, wenn er sie bereits fünf Jahre zuvor akzeptiert und nicht beanstandet hat. Und: Steht der Baum in einem ausreichenden Abstand zum Nebengrundstück, kann der Nachbar nur wenig gegen einen Schattenwurf oder Laub in seinem Garten unternehmen – die meisten Gerichte urteilten zumindest bei derartigen Streitigkeiten zugunsten des Baumes.
- Eigene Recherche
- Anwalt.de
- dejure.de
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Landes-Nachbarrecht
- bussgeldkatalog.org
- Mein schöner Garten
- myhomebook
- Eigenheimerverband Bayern e. V.: