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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Gartenarbeit Einen kranken Baum erkennen
Stürzt ein morscher Baum um, kann er nicht nur großen Sachschaden anrichten. Im schlimmsten Fall werden sogar Menschen verletzt. In der Regel haftet der Baum-Eigentümer – oft zahlt nicht einmal dessen Versicherung. Er muss dafür sorgen, dass sich durch Sturm oder Altersschwäche weder Äste lösen noch gar der ganze Baumstamm umstürzt. Eine Überprüfung ist ein- besser sogar zweimal im Jahr sinnvoll. An diesen Hinweisen erkennt auch der Laie, ob ein Baum krank oder schwach ist.
"Nahezu jeder Baum sagt uns durch sein Erscheinungsbild, wenn etwas mit ihm nicht in Ordnung ist", sagt Hans Rhiem, Vorsitzender der Qualitätsgemeinschaft Baumpflege und Baumsanierung. Sogar der Laie habe eine Chance, größere Schäden oder Erkrankungen frühzeitig zu erkennen. Daher sollte der Gartenbesitzer regelmäßig sein Gehölz anschauen.
Baum unbedingt nach Sturm kontrollieren
"Ältere, eventuell auch frei stehende Bäume, die eine große Angriffsfläche für Sturm bieten, müssen auf jeden Fall einmal im Jahr sorgfältig unter die Lupe genommen werden", sagt Kai Warnecke von der Eigentümergemeinschaft Haus & Grund Deutschland. Nach extremen Naturereignissen wie einem heftigen Sturm, Eisregen oder starkem Schneefall sind Kontrollen zudem Pflicht.
Im Sommer auf Totholz kontrollieren
Der erste Blick gilt totem Holz. "Im Sommer sieht man sofort, ob einzelne Äste keine oder nur vertrocknete Blätter tragen oder ob ein Baum in Teilbereichen schütter ist", sagt Bodo Siegert, Vorsitzender des Fachverbands geprüfter Baumpfleger. Totholz kann zur Gefahr werden, wenn Sturm, Schnee oder Eis es brechen oder der Baum selbst es abstößt.
Warnzeichen für einen kranken Baum
Auch Löcher in einem Ast oder im Stamm kann der Hobbygärtner gut sehen. Durch sie können Schädlinge und Krankheiten in das Holz eindringen. "Hier sollte man beobachten, ob sich etwas verändert", empfiehlt Rhiem. "Wenn sich im Loch etwas bewegt, wenn Vögel Nester bauen oder Fledermäuse ansässig werden oder auch wenn Wasser austritt, sind das Alarmzeichen." Eine beschädigte Rinde kann die Vitalität und die Stabilität des Baumes einschränken. Bohr- und Fraßlöcher sowie Saft- und Harzaustritt weisen auf Insekten hin, die das Holz zerstören. Weitere Warnzeichen sind Risse, Wunden, faule Stellen oder sichtbarer Pilzbewuchs und wenn sich die Rinde auf größeren Flächen löst.
Pilze im Wurzelbereich sind ein Alarmsignal
Die Kontrolle der Wurzeln ist sowohl für den Laien als auch für den Profi extrem schwierig. Wenn Pilze am Stamm oder aus dem Boden herauswachsen, sei das ein Warnsignal, sagt Siegert. Außerdem können Symptome wie Totholz auf Beeinträchtigungen der Wurzeln hinweisen.
Baumpfleger wissen Rat
Wer sich bei der Kontrolle seiner Bäume unsicher fühlt oder sichtbare Schäden entdeckt, sollte am besten einen Fachmann zu Hilfe holen. Solche Baumpfleger findet man über Fachverbände wie die Qualitätsgemeinschaft Baumpflege und Baumsanierung, den Fachverband geprüfter Baumpfleger oder ISA-Germany, die deutsche Sektion der internationalen Gesellschaft für Baumpflege. Der ausgebildete Baumpfleger kann besser als der Laie Ausmaß und Gefahr eines Schadens begutachten sowie Pilze, Schädlinge und Krankheitserreger eindeutig bestimmen und Schäden beheben. Er hat dafür Hilfsmittel wie einen Resistographen, der die Standfestigkeit des Baumes analysiert. Und der Profi kann die Wurzeln freilegen.
Zur Pflege kranker Bäume zählt vor allem der fachgerechte Schnitt. Einen einzelnen toten Ast in erreichbarer Höhe kann der Baumbesitzer selbst entfernen. Mit einer sogenannten Kroneneinkürzung, bei welcher nicht nur die Form des Gehölzes, sondern auch sein statisches Gleichgewicht gesichert werden muss, ist er jedoch oft überfordert. Das gilt auch für komplexe Eingriffe im Wurzelbereich. "Wurden beispielsweise durch einen Bagger Wurzeln abgerissen, dann ist ein sauberer Trennschnitt sehr wichtig", erklärt Rhiem. "Dann sollte man den Boden mit lockerem Substrat aufpeppen, damit möglichst viel Wasser, Luft und Nährstoffe an die Wurzeln gelangen."
Manchmal kann das Urteil des Fachmannes auch lauten: Der Baum muss weg. Ein K.o.-Kriterium ist, wenn ein Baum nach einem Sturm schief steht oder es Risse im Boden gibt, erklärt Siegert. "Dann ist die Standsicherheit gefährdet, und es muss sofort gehandelt werden." Auch bei bestimmten Pilzen an den Wurzeln oder wenn die Krone stark licht wird, kann es sein, dass der Baum gefällt werden muss.
Immer auf die Vorschriften der Behörden achten
Schneidet oder fällt der Hobbygärtner oder Baumpfleger ein Gehölz, muss er die gesetzlichen Regeln beachten. Was angezeigt oder genehmigt werden muss, steht in den Verordnungen der Kommune oder des Bundeslandes, erläutert Warnecke. "Wenn man da an den Behörden vorbei handelt, kann es richtig teuer werden."
Wer sich nicht kümmert, wird gegebenenfalls zur Kasse gebeten
Hohe Kosten drohen auch, wenn man sich als Grundstückseigentümer nicht ausreichend um seine Bäume kümmert. "Zur Verkehrssicherungspflicht gehört, dass ich die Stand- und Bruchsicherheit der Gehölze gewährleiste", sagt Rechtsexperte Warnecke. "Wenn ein Schaden entsteht und ich mich nicht nachweislich gekümmert habe, dann hafte ich." Auch die Versicherung kommt nach einem Sturm nur für die Schäden auf, wenn der Eigentümer sein Möglichstes getan hat, um diese zu vermeiden.
Im Schadensfall wird es kompliziert
Das Landgericht Magdeburg hat 2012 in einem Fall (Az.: 9 O 757/10) entschieden, dass die sogenannte Baumschau von einem Fachmann durchgeführt werden müsse. Eine Pappel war auf ein parkendes Auto gestürzt und hatte einen Schaden von 6000 Euro verursacht. Der Baumbesitzer hatte vor Gericht angegeben, dass die Bäume regelmäßig – allerdings von einem Laien – überprüft worden seien.
Das Gericht erklärte dazu, dass die Baumschau durch einen Fachmann durchgeführt werden muss, der auch erkennen kann, ob der Baum geschädigt ist. Nach Meinung des vom Gericht beauftragten Sachverständigen wäre es im vorliegenden Fall einem Experten aufgefallen, dass die Zitterpappel Vorschädigungen aufwies.
Im Gegensatz zu den Magdeburger Richtern hält das Oberlandesgericht Düsseldorf es nicht für die Pflicht des Grundstücksbesitzers, generell einen Fachmann mit der Baumschau zu beauftragen. Schäden und Erkrankungen könnten aufgrund abgestorbener Äste, brauner oder trockener Blätter, Verletzungen der Rinde oder sichtbaren Pilzbefalls auch von einem Laien erkannt werden, der so rechtzeitig reagieren kann. Einen Fachmann müsse man deshalb nicht hinzuziehen (Az.: I-9 U 38/13).