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Notwegrecht: Wann Sie eine Geldrente an den Nachbarn zahlen


Laut Gesetz
Wann Sie Ihrem Nachbarn eine Geldrente zahlen müssen

Unter bestimmten Umständen müssen Grundstücksbesitzer ihren Nachbarn eine Geldrente zahlen. Diese ist gesetzlich geregelt.

22.11.2024 - 10:18 Uhr|Lesedauer: 2 Min.
Von t-online, jb
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Dem Nachbarn Geld geben, obwohl dieser gar nichts für Sie getan hat? Das ist unter bestimmten Umständen tatsächlich möglich. Welche Umstände das sind und wie hoch die Geldbeträge in etwa ausfallen, erfahren Sie hier.

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Eine Person nimmt Geldscheine aus einem Portemonnaie (Symbolbild): Die Geldrente muss erforderlichenfalls einmal im Jahr gezahlt werden. (Quelle: imago stock&people)

Die Geldrente

Eine sogenannte Geldrente wird dann fällig, wenn Sie das Notwegrecht in Anspruch nehmen. Das heißt: Hat Ihr Grundstück keinen direkten Zugang über einen öffentlichen Weg, müssen Sie also ein fremdes Grundstück überqueren, wenn Sie beispielsweise mit Ihrer Schubkarre oder anderen größeren Materialien zu Ihrem Garten kommen möchten, gilt meist das Notwegrecht (§ 917 BGB). Es erlaubt Ihnen, für diesen Zweck ein bestimmtes, fremdes Grundstück zu überqueren. Der Eigentümer des betroffenen Grundstücks darf Ihnen den Weg dann nicht versperren oder verbauen.

Das Betreten des Grundstücks durch Fremde kann für die Notweg-Geber eine gewisse Belastung bedeuten. Zudem muss der Weg gepflegt werden, damit er verkehrssicher bleibt – und diese Pflege- und Reparaturarbeiten kosten Geld. Die Notwegrente oder Geldrente soll für all dies aufkommen.

Allerdings: Benutzen beide Parteien den Weg gleichermaßen, müssen gesonderte Vereinbarungen getroffen werden (§ 1021 BGB). Denn dann ist nicht nur der Nachbar für die Abnutzung des Pfades verantwortlich.

Wie hoch sollte die Geldrente sein?

Die Rente ist laut haufe.de jährlich im Voraus zu zahlen. Wie hoch sie ausfällt, liegt im "eigenen Ermessen" (siehe § 912 Abs. 2 Satz 2; §§ 913ff BGB). Die Höhe soll den Grundstückseigentümer, der das Notwegrecht gibt, nicht bevorteilen. Die Zahlung soll so hoch oder niedrig ausfallen, dass sie die Kosten für die Wartung und Reparaturen deckt und zudem als Ausgleich für die Beeinträchtigung angesehen werden kann. Die Juristen von haufe.de erklären als Orientierungswert: "Für die Gewährung eines 2 m breiten Notwegs kann eine Rente von jährlich 870 EUR zu zahlen sein."

Tipp: Im Einzelfall kann die Höhe auch durch einen unabhängigen Sachverständigen ermittelt werden.

Doch nicht nur beim Notwegrecht müssen Sie Ihrem Nachbarn Geld zahlen. Ein weiterer Fall ist die sogenannte Laubrente. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie hier.

Verwendete Quellen
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