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Müllentsorgung: Das kostet falsche Mülltrennung


Müllsünder
Wie Ihre Nachbarn Ihnen Mehrkosten verursachen


Aktualisiert am 09.02.2023Lesedauer: 4 Min.
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Kind wirft Plastikbecher in den MüllVergrößern des Bildes
Mülltrennung: Ist die Anzahl der Fehlwürfe sehr gering, droht noch kein Bußgeld (Symbolbild). (Quelle: SPmemory/getty-images-bilder)

Die Plastiktüte in der Papiertonne oder der Joghurtbecher im Biomüll: Nicht alle Mieter achten auf eine richtige Mülltrennung. Umso ärgerlicher ist es, dass für ihre Unwissenheit oder Bequemlichkeit alle Mieter zahlen müssen. Wie hoch die Strafe ist und was Sie tun können.

Eine falsche Mülltrennung ist nicht nur schlecht für die Umwelt. Wird die Mülltonne nicht richtig befüllt, kann die Müllabfuhr den Abfall ungeleert an der Straße stehen lassen. Das ist gleich mehrfach ärgerlich: Der Müll muss richtig sortiert und eine neue Abholung des Abfalls beauftragt werden – und dafür fallen Kosten an, die dann meist die Mieter zahlen müssen.

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Kosten für die Müllbeseitigung
Die Kosten für die Leerung der Mülltonnen beträgt laut Deutschem Mieterbund rund zehn Prozent der Betriebskosten. Sie werden entweder anteilig auf die Mietparteien verteilt oder proportional zur Wohnungsgröße berechnet (§§ 315, 556 BGB, § 2, Abs. 8 BetrKV). Stehen Wohnungen leer, muss der Vermieter die Kostenanteile für die Müllbeseitigung tragen. Auch die Kosten für die Entsorgung von Sperrmüll darf der Vermieter laut Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ.: VIII ZR 137/09) den Mietern auferlegen .

Bis zu 2.500 Euro Bußgeld

Seit 2015 besteht gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (§§ 11,14 KrWG) die Pflicht, Müll entsprechend nach Bioabfällen, Papier, Metall, Kunststoff und Glas zu trennen, "soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist." Wird gegen die Gesetze verstoßen, kann ein entsprechendes Bußgeld die Folge sein. Die Höhe ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Die Strafen liegen zwischen zehn und 50 Euro für Erstverstöße und bis zu 5.000 Euro für Wiederholungstaten. Vermieter geben diese Kosten oftmals direkt an die Mieter weiter. Fallen häufiger Bußgelder an, kann das somit zu einer deutlichen Nachzahlung und Erhöhung der Betriebskosten für die Mieter führen.

Wichtig
Kleine Fehler bei der Mülltrennung, sogenannte Fehlwürfe, werden häufig nicht geahndet, solange sie sich in Grenzen halten. Kommen sie jedoch vermehrt und in einem großen Maße vor, kann dies zu Bußgeldern führen.

Zusatzkosten durch nicht geleerte Tonnen

Es gib vier Gründe, weshalb die Müllabfuhr die Tonnen stehen lassen kann und eine Sonderleerung beantragt wird:

  1. Falsche Mülltrennung
  2. Zu hohes Gewicht der Mülltonne
  3. Müll wurde gepresst
  4. Überquellende Mülltonne

Der Preis für die Sonderleerung variiert zwischen 20 und 40 Euro. Das klingt zwar wenig, wenn Ihre Nachbarn den Müll jedoch häufiger falsch trennen, kann dies eine deutliche Nachzahlung der Betriebskosten verursachen.

Zusätzlich entstehen noch Kosten durch die Neusortierung der Mülltonnen. Denn die Sonderleerung kann erst beauftragt werden, wenn der Besitzer den Abfall korrekt entsorgt beziehungsweise getrennt hat. Bei Mietshäusern beauftragt der Vermieter für die Neusortierung meist ein fachkundiges Unternehmen (§ 22 KrWG). Die Kosten hierfür werden oft an die Mieter weitergegeben.

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Wann Sie das Bußgeld nicht zahlen sollten

Die Übertragung der Mehrkosten auf die Mieter ist nicht immer möglich (AG Münster, Az.: 59 C 2601/05). Wichtig ist zum Beispiel, dass ausreichend Mülltonnen vom Vermieter aufgestellt werden (AG Potsdam AZ.: 26 C 406/94) und der Vermieter seiner Pflicht nachkommt, "auf ein vertragsgemäßes Verhalten der Mieterschaft hinzuwirken" (AG Münster, Az.: 59 C 2601/05).

Wie viele Mülltonnen vorhanden sein müssen, können Sie bei Ihrem zuständigen Entsorgungsunternehmen erfahren. Einige Entsorgungsunternehmen sprechen folgende Empfehlungen zur Mindestausstattung aus:

  • Restmüll: 15 bis 20 Liter pro Woche pro erwachsener Person im Haushalt.
  • Bioabfälle: 120 Liter pro Woche für drei Haushalte. Ausnahme: Es wird kompostiert. Allerdings bieten vielen Entsorgungsbetriebe nur Tonnen derartiger Größe an.
  • Papier: 240 Liter pro Woche für drei Haushalte.
  • Wertstoffe: 120 Liter pro Woche pro erwachsener Person im Haushalt.

Mietminderung und Abmahnung möglich

Wenn Sie Ihren Müll in der Wohnung lagern müssen, da die Müllabfuhr die Tonnen nicht geleert hat, kann das unter Umständen ein Grund für eine Mietminderung sein.

Wichtig ist, dass Sie Ihren Abfall bei Nichtleerung der Tonnen nicht in den Hausflur oder in den Treppenaufgang stellen. In diesem Fall kann Ihnen eine Abmahnung durch den Vermieter drohen (OLG Düsseldorf, Az.: 3 Wx 88/96).

Das können Sie beim Fehlverhalten Ihrer Nachbarn tun

Auch wenn eine richtige Mülltrennung vorgeschrieben ist, halten sich nicht immer alle Mieter daran und recyclen nicht. Wenn Sie mitbekommen, dass Ihr Nachbar seinen Müll stets falsch entsorgt, sprechen Sie ihn direkt an. Einigen ist nicht bekannt, welche Abfälle in welche Mülltonne gehören. Verbessert sich sein Verhalten bei der Mülltrennung dennoch nicht, können Sie mit anderen Nachbarn sprechen oder sich an die Hausverwaltung wenden.

So vermeiden Sie, dass die Mehrkosten an Sie und Nachbarn, die den Müll richtig trennen, weitergegeben werden.

In welche Tonne gehört was?

Allgemein wird der Müll wie folgt getrennt:

  • Altglas
    Flaschen und Behälter aus Glas werden im Altglascontainer entsorgt. Wichtig dabei ist die farbliche Trennung von Weißglas, Grünglas und Braunglas. Spiegelglas, Milchglas und Kristall werden im Restmüll entsorgt.
  • Altpapier
    Produkte, die aus Papier bestehen, werden im Altpapiercontainer oder der Blauen Tonne entsorgt. Dazu zählen beispielsweise Zeitungen und Pappkartons. Nicht ins Altpapier gehören unter anderem Pizzakartons, einige Fahrkarten (da sie auf Thermopapier gedruckt wurden) sowie verschmutzte Servietten und bestimmte Arten von Geschenkpapier.
  • Biomüll
    Organische Abfälle wie Essensreste können in der Biotonne entsorgt werden. Teebeutel ohne Metallklammer sowie Fruchtschalen und Tierknochen dürfen hier auch entsorgt werden.
  • Gelber Sack
    In den Gelben Sack oder die Wertstofftonne können Sie Verpackungen aus Kunststoff, Aluminium oder Weißblech entsorgen. Auch Verbundkartons – auch als Tetra-Pack bekannt – gehören hier rein. Beachten Sie hierbei die Angaben des örtlichen Entsorgungsbetriebes. Hier kann es regionale Unterschiede geben.
  • Restmüll
    Produkte, die nicht recycelt werden können, beispielsweise Verpackungen, die aus verschiedenen Materialverbindungen bestehen, wie Katzenstreu, Zigaretten und Hygieneartikel, gehören in die Restmülltonne.
  • Sperrmüll/Sondermüll
    Müll, der nicht in den genannten Tonnen und Containern entsorgt werden kann, muss auf den Recyclinghof gebracht oder als Sperrmüll angemeldet werden. Hierbei handelt es sich oft um Sondermüll, der nicht recycelt werden kann oder aufgrund seiner Zusammensetzung einer besonderen Behandlung bedarf.
Verwendete Quellen
  • Bußgeldkatalog 2020 – Müll und Müllentsorgung
  • dejure.org – Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 11 KrWG, § 14 KrWG, § 22 KrWG)
  • dejure.org – Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV)
  • Deutsche Mieterbund
  • Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft
  • Urteile Gerichte – haufe.de
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