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Wann Sie Nachbarn für den Urlaubsdienst entlohnen sollten – und wann nicht


Mitbringsel reicht nicht
Freundschaftsdienst: Muss man den Nachbarn entlohnen?

Von t-online, jb

Aktualisiert am 09.10.2024Lesedauer: 2 Min.
Nachbarschaftshilfe: Manchmal ist es angebracht, den anderen zu entlohnen.Vergrößern des BildesNachbarschaftshilfe: Manchmal ist es angebracht, den anderen zu entlohnen. (Quelle: simonapilolla/getty-images-bilder)

Nachbarn helfen oft mit Blumengießen und Haustiersitting während des Urlaubs. Doch nicht immer ist klar, ob dafür eine Entlohnung fällig werden sollte oder es sich um einen Gefallen handelt.

Ihr Nachbar hat im Urlaub Ihre Blumen gegossen, den Briefkasten geleert oder gar Ihre Katze gefüttert? Dann sollte er dafür nach Ihrer Rückkehr doch auch entlohnt werden – oder etwa nicht? Schließlich haben Sie sich durch seinen Einsatz Geld für eine Tierpension und unnötige Sorgen um die Sicherheit Ihres Besitzes erspart.

Wann Sie Geld zahlen sollten – und wann nicht

Wenn Ihr Nachbar während Ihrer Urlaubsabwesenheit auf Ihr Haus und/oder Ihre Tiere aufpasst, handelt es sich in der Regel um einen Gefallen. Die meisten gehen jedoch auch davon aus, dass es sich um eine gegenseitige Hilfeleistung – also ein Tauschgeschäft – handelt. Nach dem Motto: "Passe ich im Urlaub auf alles von dir auf, passt du auch in meinem Urlaub auf alles von mir auf."

Allerdings hat nicht jeder, der die Gefälligkeit in Anspruch genommen hat, auch vor, selbiges für den anderen zu tun. In diesem Fall ist es wichtig, dass sich beide vorab darüber im Klaren sind, dass es sich um eine einseitige Gefälligkeit handelt. Das heißt auch, dass sich beide Seiten über eine mögliche Entlohnung für die Dienste abstimmen sollten.

Ist jedoch klar, dass Sie auch auf das Hab und Gut Ihres Nachbarn während seiner Abwesenheit Acht geben, müssen Sie ihn für seine Dienste nicht entlohnen. Allerdings: Eine kleine Aufmerksamkeit als Zeichen des Danks ist dennoch angebracht. Das kann beispielsweise in Form eines Blumenstraußes, einer Flasche Wein oder einer Packung Pralinen sein. Diese sollten Sie dann vor Ihrer Abreise prominent in Ihrem Haus platzieren, sodass der Nachbar direkt erkennt, dass das Geschenk für ihn bestimmt ist.

Wer das für übertrieben hält, sollte seinem Nachbarn zumindest eine Kleinigkeit von seiner Urlaubsreise mitbringen. Greifen Sie dabei nicht zu einem kitschigen Souvenir. Angebrachter ist ein wertiges Geschenk, das Ihre Dankbarkeit ausdrückt und worüber sich Ihr Nachbar wirklich freuen würde. Alternativ können Sie Ihren Nachbarn nach Ihrer Rückkehr auch zum Essen (bei sich zu Hause) oder Kaffee und Kuchen einladen.

Verwendete Quellen
  • tagesspiegel.de "Wie revanchiere ich mich für die Urlaubsdienste der Nachbarn?"
  • antenne.de "Freundschaftsdienste im Urlaub: Müssen sie entlohnt werden?"
  • sz-magazin.sueddeutsche.de "Das erwünschte Mitbringsel"
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