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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Selbstverschulden? In welchen Fällen Versorger den Strom abstellen dürfen
Kein Licht, keine Heizung, kein Warmwasser – der Alltag steht still. Wer von einer Stromabschaltung betroffen ist, muss sofort reagieren. Doch welche Schritte helfen, die Versorgung wiederherzustellen? Und wie kann es zu einer Stromsperre kommen?
Für viele ist es ein Horrorszenario: Plötzlich gibt es keinen Strom mehr. Nicht etwa verursacht durch einen Blackout. Vielmehr ist es der Energiebetreiber, der Ihnen die Leitung gekappt hat. Bis wieder Strom zu Ihnen fließt, kann es dann einige Zeit dauern. Die Folge: Nicht nur Ihre Lebensmittel im Kühl- und Gefrierschrank können Sie nach so einem Vorfall entsorgen. Auch die Lebensqualität leidet, wenn Sie von der Stromversorgung abgeschnitten sind. Aber welche Gründe können zu einem derartigen Ernstfall führen?
Wann der Versorger den Strom abstellen darf
Schon wenn Ihr Zahlungsrückstand doppelt so hoch wie Ihr monatlicher Abschlag oder Ihre monatliche Vorauszahlung ist, muss der Versorger Ihnen keinen Strom mehr liefern. Zumindest dann nicht, wenn der Zahlungsverzug über 100 Euro beträgt.
Darüber hinaus muss der Versorger Ihnen vier Wochen vor der Sperrung eine Sperrandrohung zukommen lassen. Acht Werktage vor der tatsächlichen Sperre muss Ihnen dann auf dem postalischen Weg der Vollzug der Stromsperre mitgeteilt werden. In dem Schreiben zur Androhung und auch zum Vollzug muss Ihnen Ihr Versorger außerdem mitteilen, wie Sie diese Sperre noch verhindern können.
Liegt ein offensichtlicher Fehler beispielsweise bei der Rechnung vor, weshalb Sie die Zahlung verweigern, darf die Stromleitung nicht gesperrt werden, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wichtig ist auch, so die Verbraucherschützer, dass die Sperre verhältnismäßig ist.
Info
Selbiges gilt übrigens auch für Gasverträge.
Strom abgestellt? Das können Sie nun tun
Versorgt Sie Ihr Energieanbieter trotz gültigen Vertrags nicht mehr mit Strom, sollten Sie ihn umgehend kontaktieren. Besonders dann, wenn Ihnen die Sperre nicht angedroht oder angekündigt wurde. Vergewissern Sie sich vor dem Telefonat, ob Ihnen gegebenenfalls ein Brief abhandengekommen ist beziehungsweise sich in Ihrem Briefkasten nicht doch ein Schreiben des Anbieters befindet.
- Lesen Sie hier: Wie häufig Sie den Briefkasten leeren sollten
Klären Sie dann in dem Telefonat mit dem Versorger, ob Sie im Zahlungsrückstand sind und ob eine Ratenzahlung der ausstehenden Beträge möglich ist. Beachten Sie jedoch, dass der Versorger ab dem Zeitpunkt der Sperre nicht mehr dazu verpflichtet ist, einer Ratenzahlungsvereinbarung zuzustimmen.
Können Sie aufgrund Ihrer finanziellen Situation Ihre Rechnung nicht begleichen, wenden Sie sich am besten an das für Sie zuständige Jobcenter oder Sozialamt. "Dort können Sie einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen", erklären die Verbraucherschützer.
- Verbraucherzentrale.nrw "Stromsperre"
- verivox.de "Stromsperre"
- Mit dem Material der Nachrichtenagentur dpa