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Vattenfall: Verschleierte Preiserhöhung


Verbraucherzentrale Bundesverband klagt
Vattenfall: Verschleierte Preiserhöhung

Von t-online, jb

29.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Das Logo von Vattenfall: Der Energieversorger erhöht die Tarife.Vergrößern des Bildes
Das Logo von Vattenfall: Der Energieversorger erhöhte die Tarife. (Quelle: Jens Kalaene/dpa)
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Stromkunden sollten eigentlich davon ausgehen, dass ihr Anbieter die Energiekosten richtig berechnet. Doch einer tat das anscheinend nicht.

Zur Entlastung der Bürger bei der Corona-Pandemie wurde im 2. Halbjahr 2020 die Umsatzsteuer von 19 Prozent auf 16 Prozent gesenkt – und zwar auch bei der Energie. Doch der Energieversorger Vattenfall reduzierte die Umsatzsteuer nicht, wie ein Blick in die damalige Preisliste zeigte. Somit klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und bekam vom Hanseatische Oberlandesgericht recht.

Der Energieversorger erhöhte seine Strompreise im Basistarif ab dem 1. August 2020. In dem zur Preiserhöhung mitgelieferten Preisblatt nannte das Unternehmen einen bis zum 31. Juli 2020 gültigen Brutto-Arbeitspreis in Höhe von 31,14 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Ab dem 1. August 2020 sollte dann der neue Preis in Höhe von 33,25 Cent/kWh gelten. In dem Informationsblatt wurde auch angemerkt, dass Kunden im Basistarif vom 1. August bis 31. Dezember 2020 aufgrund der reduzierten Umsatzsteuer nur 32,41 Cent/kWh in Rechnung gestellt werden.

Tatsächliches Ausmaß der Preiserhöhung wurde verschleiert

"Doch das war nicht korrekt", beanstandet der vzbv. "In den alten Preis hatte Vattenfall die im Juli schon nicht mehr gültige Umsatzsteuer von 19 Prozent eingerechnet. Tatsächlich betrug der alte Kilowattstunden-Preis nicht 31,14 Cent, sondern 30,35 Cent." Das sei ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, so die Verbraucherschützen. Denn: "Die Differenz zu dem ab August zu zahlenden Betrag von 32,41 Cent betrug daher nicht nur 1,27 Cent, sondern 2,06 Cent."

Die Preisangabenverordnung verlangt, dass der Gesamtpreis inklusive des zum jeweiligen Zeitpunkt gütigen Umsatzsteuersatzes angegeben wird. "Der tatsächliche Umfang der Preiserhöhung sei zwar ausreichend nachvollziehbar, weil Vattenfall in der mittleren Spalte des Preisblattes auch den neuen Arbeitspreis mit 19 Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen habe, so der vzbv, dennoch sei die irreführende Preisgegenüberstellung zu unterlassen. Denn das tatsächliche Ausmaß der Preiserhöhung sei damit verschleiert worden.

Was sollten Kunden tun?

Vattenfall-Kunden sollten Ihre Stromkostenabrechnung überprüfen und kontrollieren, ob die Stromabrechnung korrekt ist und die vergünstigte Umsatzsteuer an sie weitergegeben wurde.

Verwendete Quellen
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