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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Strompreise oft falsch berechnet Verbraucherschützer warnen: Kunden haben zu viel gezahlt
Verbraucherschützer haben festgestellt, dass Stromkunden zu hohe Abschläge in Rechnung gestellt wurden. Das sei nicht das einzige Problem, heißt es.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat herausgefunden, dass viele Verbraucher zu viel für ihren Strom gezahlt haben. Bei einer Analyse von knapp 1.600 Verbrauchermeldungen zur Energiepreisbremse stellten die Verbraucherschützer fest, dass über die Hälfte (53 Prozent) zu hohe Abschlagsforderungen zahlen musste. Zudem sei bei einem Viertel der Fälle (27 Prozent) die Jahresverbrauchsprognose falsch berechnet worden, teilt der vzvb in seiner Pressemeldung mit.
Weitere Probleme
"Die vzbv-Auswertung offenbart, dass es Energieanbieter gibt, die Probleme bei der Umsetzung der Preisbremsen hatten", sagt Ramona Pop, Vorstandsmitglied des vzbv. Sie fordert: "Die Bundesregierung muss das Gesetz nachbessern und eindeutiger formulieren, damit die gewünschte Entlastung bei allen Verbrauchern ankommt."
Neben den falschen Forderungen und Jahresverbrauchsprognosen meldeten Verbraucher auch vermehrt Probleme mit dem Energielieferanten, wenn sie diesem zum 1. März 2023 (Starttag der Strompreisbremse) gewechselt haben. Sie hätten keine rückwirkenden Entlastungsbeträge für Januar und Februar erhalten, fasst der vzbv die Meldungen der Verbraucher zusammen.
Gehen Sie davon aus, dass es bei Ihrer Abrechnung ebenfalls Probleme oder Unstimmigkeiten gibt, kontrollieren Sie die Rechnung genau, rechnen Sie nach und wenden Sie sich gegebenenfalls an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes, wenn der Energielieferant nicht auf Ihre Beschwerde reagiert.
Zur Auswertung
Für die Analyse untersuchte der vzbv die Rückmeldung der Verbraucher, die beim Bundesverband über das Online-Formular des vzbv eingegangen sind – Erhebungszeitraum 27. Februar bis 1. Juni 2023. Zum anderen wurden Daten aus dem Frühwarnnetzwerk (FWN) des vzbv und der Verbraucherzentralen zurückgegriffen – Erhebungszeitraum 1. März bis 1. Juni 2023.
- vzbv.de "vzbv-Auswertung: Verbraucher:innen melden Probleme mit der Umsetzung der Preisbremsen"